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Amtsgericht Bremerhaven, Urteil vom 26.05.1992
- 59 C 1214/91 -
Veraltetes Heizungssystem begründet Mietmangel - Fehlende Hoftür, defekter Treppenlichtschalter, undichte Wohnungseingangstür und nicht abschließbare Hoftür sind Bagatellen
Mieter können Anpassung an moderne Standards vom Vermieter erwarten / 10 % Mietminderung
Auch die Mieter von Altbauwohnungen mit offensichtlich veralteten Standards im Bereich der Beheizbarkeit dürfen eine allmähliche Anpassung an heutige Standards von ihrem Vermieter verlangen. Andernfalls sind sie zu einer Minderung der Miete berechtigt. Gleichzeitig darf der Vermieter Mieterhöhungen nach erfolgten Modernisierungsarbeiten erheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremerhaven hervor.
Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter, die sich zu einer Mietminderung aufgrund unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung berechtigt sahen. In den kalten Monaten Februar und März seien in der Küche 16 Grad Celsius, im Vorraum zum Balkon Null Grad Celsius und in der Toilette 10 Grad Celsius gemessen worden. Dies beruhe vor allem darauf, dass die Heizkörper nicht am jeweiligen Fenster, sondern an einer Seitenwand des jeweiligen Raumes installiert seien. Die Vermieter stimmten einer Neuinstallation der Heizkörper nur unter der Bedingung zu, dass die Umlage der Kosten auf die Miete akzeptiert werde. Dies lehnten die Mieter ab und minderten die... Lesen Sie mehr
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