die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Veranstaltungsrecht“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.08.2024
- 1 ME 121/24 -
Durch zwei regelmäßig stattfindende Großveranstaltungen erlangt ein Festivalgelände nicht den dauerhaften Charakter eines Fest- bzw. Ausstellungsplatzes
Festivalgelände bleibt weiterhin Grünland - Baugenehmigung nicht erforderlich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.
In der Zeit vom 22. bis zum 25. August 2024 soll in der Gemeinde Oyten südlich der Ortslage von Fischerhude auf Grünlandflächen beidseits des Flusses Wümme wie in den Vorjahren das MOYN-Festival stattfinden. In dessen Rahmen werden ein vielfältiges Musik- und Kulturprogramm auf verschiedenen Bühnen, Workshops und andere Veranstaltungen geboten. Den Besucherinnen und Besuchern stehen zudem ein umfangreiches gastronomisches Angebot sowie Möglichkeiten zur Übernachtung auf einer zum Campen vorgesehenen Fläche zur Verfügung. Im Jahr 2023 waren bis zu 4.500 Personen (3.500 zahlende Gäste, 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auf dem Festivalgelände anwesend. ... Lesen Sie mehr