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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.01.2017
- 12 U 132/16 -
Kein Auskunftsanspruch der ehemaligen Tiereigentümerin nach Notveräußerung ihrer beschlagnahmten Tiere
Auskunftsanspruch setzt Anspruch auf Herausgabe der Tiere voraus
Wurden von einer Tiereigentümerin die Tiere beschlagnahmt und daraufhin diese notveräußert, so steht ihr kein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Tiere zu. Denn der Anspruch setzt einen Anspruch auf Herausgabe der Tiere voraus, der aber bei Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Notveräußerung nicht besteht. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 kam es nach einer Anzeige zweier Mitarbeiterinnen eines Ordnungsamtes wegen tierschutzwidriger Tierhaltung zu einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung einer Hundehalterin. In der Wohnung wurden 23 Chihuahua und drei Zwergkaninchen vorgefunden. Die Hunde waren aufgeteilt in fast allen Zimmern der Wohnung eingesperrt. Sie standen dabei in ihrem eigenen Kot und Urin. In jedem Raum der Wohnung befand sich Hundekot und Urinpfützen auf dem Boden und den Möbeln. Alter Hundekot wurde in offenen Plastiksäcken verstaut. Zudem befanden sich in einem Tiefkühlfach fünf eingefrorene Chihuahua-Kadaver.... Lesen Sie mehr
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