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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verfassung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.02.2023
- 10 LC 87/22 -
Änderung des Verfahrens zur Verteilung der Sitze in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in D´Hondt ist rechtmäßig
Keine rechtlichen Bedenken gegen Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach D´Hondt
Dass Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zurückgewiesen, mit der dieses die Klage der FDP-Fraktion Wallenhorst auf eine erneute Entscheidung über die Besetzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wallenhorst sowie des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH abgewiesen hat.
Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September 2021 änderte der Landesgesetzgeber § 71 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, wonach die Sitze in den Ausschüssen nach dem sogenannten Hare/Niemeyer Verfahren vergeben wurden. Nach der neu gefassten und ab dem 1. November 2021 gültigen Regelung erfolgt die Sitzverteilung nunmehr nach dem sogenannten Höchstzahlverfahren D`Hondt. Das Verfahren nach Hare/Niemeyer begünstigt tendenziell die kleineren Parteien zulasten der größeren Parteien und das Verfahren nach D’Hondt umgekehrt die größeren Parteien zulasten der kleineren Parteien. Die Änderung wurde insbesondere mit der Erleichterung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- 5 K 296/20 und 5 K 297/20 -
Vor 2001 ausgeschiedene Berliner Abgeordnete haben keine höhere Ansprüche
Neuregelung der Altersentschädigung für ausgeschiedene Abgeordneten rechtmäßig
Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die Altersentschädigung der Abgeordneten neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Etablierung eines "Vollzeitparlamentes" erhöht sich die Entschädigung der aktiven Abgeordneten von 3.944 Euro auf 6.250 Euro (§ 6 Abs. 1 LAbgG). ... Lesen Sie mehr
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