die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verfassungskonform“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2023
- 2 BvL 7/16 -
Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung einer KStG-Regelung unzulässig
Richtervorlage unzureichend begründet
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 a Abs. 1 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) festgestellt. Sie betrifft die Frage, ob eine Anwendung der Vorschrift auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen verfassungskonform ist. § 32 a Abs. 1 Satz 2 KStG ermöglicht die nachträgliche Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen einer Körperschaft bei der bereits festgesetzten Einkommensteuer des begünstigten Gesellschafters.
Die im Ausgangsverfahren klagenden Eheleute erwarben 1998 gemeinsam mit einer GmbH, an der sie jeweils zu 50 % beteiligt waren, ein bebautes Grundstück. Das Finanzamt stellte in diesem Zusammenhang verdeckte Gewinnausschüttungen fest. 2008 änderte es den Körperschaftsteuerbescheid der GmbH und den Einkommensteuerbescheid der Eheleute für das Jahr 1998; es berücksichtigte gemäß § 32 a Abs. 1 Satz 2 KStG die verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte. Bei Inkrafttreten des § 32 a KStG war die Einkommensteuerfestsetzung 1998 der Eheleute bereits festsetzungsverjährt. Nach ihrem überwiegend erfolglosen Einspruch gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 11.21 -
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform
Kürzung von Leistungsbezügen nicht sachwidrig
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die im Zuge der Besoldungsreform vorgenommene Grundgehaltserhöhung ermöglicht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger sind Universitäts-Professoren (Besoldungsgruppen W 2 und W 3) im schleswig-holsteinischen Landesdienst und beziehen seit langem neben ihrem Grundgehalt Leistungsbezüge. Im Jahr 2012 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die Regelung der hessischen W-Besoldung als nicht die Mindestalimentation sichernd und deshalb als verfassungswidrig. In der Folgezeit erließen die Bundesländer... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06.12.2022
- 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21 -
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ("EU-Wiederaufbaufonds - NGEU") erfolglos
Deutschlands Beteiligung an EU-Wiederaufbaufonds verfassungskonform
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.
Die Verfassungsrichterinnen und -richter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum stand. Das wurde nun im Hauptverfahren geprüft. Das Aufbauprogramm mit dem Namen "Next Generation EU"... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2022
- 4 AZR 83/21 -
Verlängerung der Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich
Tariflich festgelegte Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten rechtmäßig
Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese sei auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.
Der Kläger war der Beklagten ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall). In ihrem Unternehmen galt daher der zwischen Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2022
- 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20 und 1 BvR 470/20 -
Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern erfolglos
Masern-Impfpflicht für Kinder ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen - wie derzeit in Deutschland - ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.
Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2022
- 3 AZR 408/21 -
BAG zur Betriebsrentenanpassung: Kein Verstoß gegen Unions- oder Verfassungsrecht
Regelungen in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und § 30 c Abs. 1a BetrAVG nicht zu beanstanden
Wird die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1 b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) fiel ab dem 31. Dezember 2015 die weitere Voraussetzung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG weg, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar. Die durch § 30 c Abs. 1a BetrAVG angeordnete Geltung der am 31. Dezember 2015 in Kraft getretenen Änderung auch für Anpassungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 liegen, stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar.
Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern langjährig als Angestellte beschäftigt. Seit 1. Oktober 2011 bezieht sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte führt diese über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes aG (BVV) durch. Bei diesem handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.10.2021
- 2 BvL 12/11 -
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben
BVerfG wies die Vorlage als unzureichend begründet ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der Neufassung vom 15. Oktober 2002 (SolzG 1995 n. F.) für unzulässig erklärt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass § 3 SolzG 1995 n. F. insoweit verfassungswidrig ist, als er weder die Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung vom 7. Dezember 2006 vorsieht noch das ratierlich zu erstattende Körperschaftsteuerguthaben die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag mindert. Die Vorlage genügt nicht den Begründungsanforderungen von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Sowohl die Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit von § 3 SolzG 1995 n. F. in der Auslegung durch den Bundesfinanzhof als auch die Erwägungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm unter Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen ihrer verfassungskonformen Auslegung lassen auf der Hand liegende Fragen unbeantwortet.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F. bemisst sich der Solidaritätszuschlag – soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer vorzunehmen ist – nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem im Jahr 2001 vollzogenen Wechsel im System der Ertragsbesteuerung der Körperschaften vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.04.2021
- 9 C 1.20 -
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig
Vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse verfassungskonform
Die in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, veranstaltet die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch". Hierfür erteilte ihm das - für länderübergreifende Lotterien zentral zuständige - Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2015 bis 2019 eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Für die Erteilung einer solchen mehrjährigen Erlaubnis wird nach § 9 a Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV eine... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.07.2020
- 6K 2090/17 E -
Zurechnung des Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs auch bei fehlender steuerlicher Auswirkung in früheren Jahren
Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich unbedenklich und gerechtfertigt
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen ist, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Kläger zahlten im Jahr 2014 hohe Kirchensteuern für 2013, die zu einem erheblichen Teil auf einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG entfielen. Für 2014 wirkten sich die Zahlungen nicht in vollem Umfang auf den Sonderausgabenabzug aus, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte niedriger war als die Kirchensteuern.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.05.2020
- 1 BvL 5/18 -
BVerfG: Externe Teilung im Versorgungsausgleich mit dem Grundgesetz vereinbar
Aufteilung von Betriebsrenten bei einer Scheidung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte den Ausgleichswert bei der Begründung des Anrechts bei einem anderen Versorgungsträger so bestimmen, dass die ausgleichsberechtigte Person keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erwarten hat. Der Versorgungsträger muss dabei entstehende Belastungen vermeiden können, indem ihm die Wahl der internen Teilung stets möglich bleibt. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 17 VersAusglG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Vorlageverfahren betrifft § 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG), der bei Ehescheidung für bestimmte Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge auch ohne Zustimmung der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person die externe Teilung ermöglicht. Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich heute im Wege der sogenannten internen Teilung durchgeführt,... Lesen Sie mehr