Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Verfugungen“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verfugungen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.04.2007
- 314 a C 72/06 -
Mietminderung: Optische Mängel durch Spakbildung und Schimmelbildung in Silikonverfugung sowie Risse in den Fliesen des Badezimmers und im Waschbecken
Mietminderung von 3 % bei optischen Mängeln des Bades
Weist ein Bad aufgrund der Spak- und Schimmelbildung in der Silikonverfugung der Badewanne sowie der Risse in den Fliesen und des Waschbeckens optische Mängel auf, ist eine Mietminderung von 3 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihr Bad wegen verschiedener Mängel unansehnlich gewesen sei. So hatte die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufgewiesen. Zudem befanden sich in den Wandfliesen zahlreiche Haarrisse. Außerdem befand sich ein langer Haarriss quer über den Fußboden sowie am Waschbecken. Die Vermieterin wies das Minderungsrecht zurück und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin. Denn der Mieterin habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -
Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung
Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar
Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Verfugungen“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »