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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verhütungsmittel“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2020
- BVerwG 5 C 4.19 -
Empfängnisverhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein
Wirkung von Kontrazeptiva zur konkreten Krankheitsbehandlung entspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen
Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die 1964 geborene Klägerin leidet an einem Uterusmyom mit Hypermenorrhoe, das mit Empfängnisverhütungsmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Desogestrel enthalten. Unter der Therapie konnten das Myomwachstum gehemmt, die Blutungen auf ein Minimum reduziert und eine alternativ in Betracht zu ziehender Entfernung der Gebärmutter vermieden werden.Der beklagte Freistaat gewährte zunächst Beihilfe, lehnte dies aber 2014 für das neu verordnete Präparat "Jubrele" mit der Begründung ab, das Arzneimittel sei zwar zur Empfängnisverhütung zugelassen, nicht aber zur Therapie der Krankheit der Klägerin. Kontrazeptiva würden außerdem... Lesen Sie mehr
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 20.12.2018
- 1 O 73/12 -
Bayer Vital GmbH haftet nicht für mögliche Gesundheitsschäden durch Verhütungsmittels "Yasminelle"
Lungenembolie und Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand nicht zweifelsfrei auf Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Einnahme des Verhütungsmittels "Yasminelle" abgewiesen, da für die erlittene Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand auch eine erfolgte Langstreckenflugreise als alternative Ursache in Betracht kam.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und machte dafür das von der Beklagten in Verkehr gebrachte Verhüttungsmittel "Yasminelle" mit dem Wirkstoff Drospirenon verantwortlich, mit dessen Einnahme sie auf ärztliche Verordnung im Oktober 2008 begonnen hatte. Erste Beschwerden -... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2018
- 26 U 91/17 -
Niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert: Gynäkologe haftet nicht für ungewollte Schwangerschaft
Arzt muss nach Hinweis auf geringe Aussagekraft eines AMH-Werts nicht über Erfordernis weiterer Verhütung aufklären
Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert (AMH-Wert) bewahrt eine über 40 Jahre alte Frau nicht vor einer Schwangerschaft. Weist ein Gynäkologe die Frau auf die begrenzte Aussagekraft des AMH-Wertes hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Wertes von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere - ungewollte - Schwangerschaft der Frau. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus dem Kreis Minden-Lübbecke ist Mutter dreier vor dem Jahr 2000 geborener Kinder. Von ortsansässigen Gynäkologen verlangt sie Schadensersatz aufgrund einer ungewollten Schwangerschaft. Nach dieser brachte die Klägerin im Alter von 45 Jahren Ende des Jahres 2012 einen weiteren Sohn zur Welt.Nachdem die Klägerin... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 04.05.2018
- S 16 KR 113/16 -
Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen
Versicherte muss zunächst weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht ziehen
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen.
Die 28-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mutter von fünf Kindern. Bei den Geburten der jüngsten Kinder traten erhebliche gesundheitliche Komplikationen auf, sodass die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung einer Sterilisation bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragte, um ihre Gesundheit nicht erneut zu gefährden. Ihre... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2013
- L 4 KA 17/12 -
Krankenkasse muss nur Frauen unter 20 Jahren die Kosten für die Pille erstatten
Auch für geistig behinderte Frauen keine Ausnahme von der Altersgrenze
Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verein, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, verordnete behinderten Patientinnen, die das 20. Lebensjahr bereits überschritten haben, empfängnisverhütende Mittel. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse führte der Verein zur Begründung an, dass die geistig behinderten Patientinnen nur wenig Geld hätten und... Lesen Sie mehr
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