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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkehrsstunden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000
- 24 U 143/99 -
Außerhalb der Verkehrsstunden muss nicht gestreut werden
Kein Vertrauensschutz in die Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen
Mit dem Streuen ist so rechtzeitig zu beginnen, dass der Hauptberufsverkehr gesichert ist. Das ist üblicherweise nicht vor 7.00 Uhr der Fall, da außerhalb der Verkehrsstunden kein Vertrauensschutz in die Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen besteht. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte ein Mann frühmorgens um 6.05 Uhr auf einer glatten dreistufigen Außentreppe. Beim Hinaustreten auf dem Weg zu seiner täglichen Arbeit war er zu Fall gekommen. Er verklagte die Grundstückseigentümer auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Grundstückseigentümer hätten "jederzeit" die gefahrlose Begehbarkeit der Treppenanlage zu gewährleisten.Dies sah das Oberlandesgericht Düsseldorf anders und wies die Klage ab. Obwohl die Beklagten wussten, dass der Kläger täglich gegen 6.00 Uhr seinen Weg zur Arbeit antrat, seien sie nicht verpflichtet gewesen, vor diesem Zeitpunkt die Treppenanlage abzustreuen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007
- 5 U 86/06 -
Vermieter muss nicht generell vorbeugend streuen - Keine Streupflicht vor Einsetzen des üblichen Tagesverkehrs
Zur Räum- und Streupflicht
Immer wieder gibt es Unsicherheit und Streit um die Frage, wann im Winter gestreut werden muss. Einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg ist zu entnehmen, dass vorbeugend gestreut werden muss, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gibt. Besteht keine Pflicht zum "vorbeugenden Streuen", muss nicht "vor Einsetzen des üblichen Tagesverkehrs" gestreut werden.
Im zugrunde liegenden Fall verließ die Mieterin eines Mehrfamilienhauses im Februar 2005 morgens gegen 4.45 Uhr das. Haus, um zur Arbeit zu gehen. Beim Öffnen der Hauseingangstür stellte sie fest, dass der betonierte Vorplatz und die Treppenstufen äußerst glatt waren. Sie hielt sich am Treppengeländer fest und wollte langsam hinuntergehen. Wegen der vorhandenen Glätte rutschte sie schon... Lesen Sie mehr
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