die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertrag zu Lasten Dritter“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.05.2024
- 64 S 198/22 -
Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung trotz mehrwöchigen Abstands zwischen Unterschriftleistungen des Mieters und Vermieters
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung stellt keinen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter dar
Für die Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschriftleistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2001 vereinbarten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung nachträglich den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer. Einige Zeit später kam es zu einem Eigentümerwechsel. Die neue Vermieterin kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Nachdem die Mieter auf den vereinbarten Ausschluss verwiesen und sich weigerten auszuziehen, erhob die Vermieterin Klage. Sie bemängelte zum einen, dass die Daten der Unterschriftleistungen auf der Mietvertragsergänzung sechs Wochen auseinanderliegen. Zum anderen liege ein Vertrag zu Lasten Dritter vor, was unzulässig sei.... Lesen Sie mehr