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Mittwoch, 27. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertragsgestaltung“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 02.09.2023
- 8 Ca 2199/22 -

Arbeitnehmer müssen Leasingraten für Dienstrad im Krankengeldbezug selbst zahlen.

Nutzung des Dienstrads auch im Krankheitsfall möglich

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.

Die Arbeitgeberin ist Leasingnehmerin für zwei Fahrräder, die dem Arbeitnehmer im Rahmen des sog. „JobRad-Modells“ zur Nutzung überlassen wurden. Die Leasingraten wurden durch eine Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte arbeitsunfähig und erhielt nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen von der Krankenversicherung Krankengeld. Während des Krankengeldbezugs zahlte der Arbeitnehmer an die Arbeitgeberin keinen Beitrag zur Leasingrate. Nachdem der Arbeitnehmer wieder arbeitete, zog die Arbeitgeberin die zwischenzeitlich angefallenen Leasingraten von der nächsten Entgeltzahlung... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
- 21 Sa 936/18 -

Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein

LAG zum Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechts­missbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden.

Im hier vorliegenden Fall betrieb die Beklagte gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Die Klägerin war zunächst bei dem Forschungsverbund befristet angestellt. Sie beendete dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten... Lesen Sie mehr