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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.03.2022
- Au 8 K 22.130 -

Keine Unmöglichkeit einer behördlichen Rück­schnitt­verpflichtung wegen Schonzeit

Grund­stücks­eigen­tümerin muss in öffentlichen Straßenraum hereinragende Pflanzen stutzen

Ragt der Pflanzenbewuchs von einem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum hinein, so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist, kann die Behörde den Rückschnitt der Pflanzen anordnen. Diese Verpflichtung gilt auch während der Schonzeit des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Dies hat Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von März 2021 wurde die Eigentümerin eines in Bayern liegenden Grundstücks zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs verpflichtet. Das Grundstück grenzte direkt an eine öffentliche Straße. Der vom Grundstück ausgehende Bewuchs ragte bis teilweise über einen Meter in den Straßenraum hinein. Die Behörde sah in der damit einhergehenden Verengung eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Gegen die Verpflichtung erhob die Grundstückseigentümerin Klage. Sie führte unter anderem an, dass ihr der Rückschnitt rechtlich nicht möglich sei, da gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in den... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.01.2014
- 6 K 13.1376 -

Be­seitigungs­anordnung für ohne Sonder­nutzungs­erlaubnis aufgestellte, den Straßenverkehr gefährdende Wahlplakate rechtmäßig

Kein Anspruch auf Sonder­nutzungs­erlaubnis aufgrund Straßengefährdung und Chancengleichheit aller Parteien

Werden Großplakate ohne die erforderliche Sonder­nutzungs­erlaubnis aufgestellt und kommt es aufgrund der Wahlplakate zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so kann die zuständige Behörde die Beseitigung der Plakate anordnen. Ein Anspruch auf Sonder­nutzungs­erlaubnis besteht in diesem Fall aufgrund der Straßengefährdung und der Chancengleichheit aller zur Wahl antretenden Parteien nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Bundes- und Landtagswahl im September 2013 stellte eine Partei unter anderem drei Großplakate auf den die Fahrbahn trennenden Grünstreifen auf. Da sich die Standorte der Plakate in einem Kreuzungsbereich befanden, kam es zu einer Sichtbehinderung für den Straßenverkehr. Die zuständige Behörde ordnete daher die sofortige Beseitigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 30.06.2016
- Au 2 K 15.457 -

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

Formelles Gesetz zur Verpflichtung von Rechtsreferendaren zu weltanschaulich-religiöser Neutralität in Bayern nicht existent

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass das einer Rechtsreferendarin gegenüber ausgesprochene Verbot des Tragens eines muslimisch motivierten Kopftuchs bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung nicht rechtmäßig war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Rechtsreferendarin und leistete von Oktober 2014 bis Ende Mai 2015 einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes am Amtsgericht Augsburg ab. Bei der Einstellung im September 2014 hat ihr das Oberlandesgericht München das Tragen des Kopftuches u.a. bei der Wahrnehmung des staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienstes sowie bei der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 12.02.2016
- Au 7 S 16.200 -

Widerruf der Nutzungsüberlassung für geplanten Neujahrsempfang der AfD ungültig

Politisch und gesellschaftlich umstrittene Äußerungen von Frau Dr. Petry und Frau Storch verstoßen nicht gegen Benutzungsordnung

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dem Eilantrag zweier Stadträte der "Alternative für Deutschland" (AfD) gegen die von der Stadt Augsburg widerrufene Nutzungsgenehmigung und der damit verbundenen Untersagungs­verfügung stattgegeben.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Stadt Augsburg hat am 16. Dezember 2015 zwei AfD-Stadträten die Genehmigung für die Nutzung des "Oberen Fletzes" zur Durchführung eines Neujahrsempfangs erteilt. Dieser sollte am Abend des 12. Februars 2016 im Augsburger Rathaus stattfinden. AfD-Chefin Dr. Frauke Petry wurde als Rednerin angekündigt. Mit Bescheid vom 8. Februar 2016 hatte die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 14.01.2016
- Au 2 K 15.283 -

Suspendierung eines Polizeibeamten auf Probe nach Versendung von Abbildungen Adolf Hitlers gerechtfertigt

Polizeibeamten kommt besondere Vorbildfunktion zu

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, das die Suspendierung eines Polizeibeamten auf Probe, der über eine "WhatsApp-Gruppe" Abbildungen von Adolf Hitler versendet hatte, gerechtfertigt ist. Das Gericht bestätigte damit ein vom Präsidium der Bayerischen Bereitschafts­polizei ausgesprochenes Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte, des Tragens von Dienstkleidung und zur Führung einer Dienstwaffe sowie ein zudem erteiltes Hausverbot.

Der sich in Ausbildung befindliche Polizeibeamte hat nach den disziplinarischen Ermittlungen des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei herabwürdigende und fremdenfeindliche Äußerungen in einer "WhatsApp-Gruppe" in seiner Klasse von sich gegeben. Daraufhin erließ das Präsidium mit Bescheid vom 28. Januar 2015 das Verbot. Die hiergegen von dem Polizeibeamten erhobene Klage hat... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 06.11.2014
- Au 2 K 14.701 -

Soldat hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Refertilisation

Refertilisation stellt keine zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderliche medizinische Leistung dar

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Soldat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Re­fertili­sations­operation hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Soldat vor einigen Jahren eine Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter) durchführen lassen, weil er nach seiner damaligen Familienplanung keine Kinder bekommen wollte. Aufgrund einer Änderung seines Kinderwunsches begehrte er von der Bundesrepublik Deutschland nun die Übernahme der Kosten für die geplante operative Rückgängigmachung der Vasektomie... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 29.01.2014
- Au 7 E 13.2018 -

Augsburger Staatsanwaltschaft muss Liste der Gurlitt-Bilder an die Presse herausgeben

Im Fall Gurlitt besteht erhebliches und zwingendes öffentliches Interesse

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Augsburg mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, eine Aufstellung der Werke des "Schwabinger Kunstfundes" unter genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen an einen Reporter einer Tageszeitung herauszugeben. Weiter wurde die Verpflichtung ausgesprochen, dem Reporter mitzuteilen, zu welchen Werken potentielle Eigentümer ermittelt und kontaktiert wurden. Der weitergehende Antrag, auch die Namen dieser möglichen Eigentümer bekanntzugeben, lehnte das Gericht ab.

Das Verwaltungsgericht Augsburg bejaht im zugrunde liegenden Verfahren einen Auskunftsanspruch des Reporters nach dem Bayerischen Pressegesetz. Eine entgegenstehende Verschwiegenheitspflicht verneint das Gericht. Das Steuergeheimnis stehe dem Auskunftsverlangen nicht entgegen, da es gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit abzuwägen sei. Hier sei zu berücksichtigen, dass... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 21.01.2014
- Au 3 S 14.2 -

Schulbetrieb der Glaubens­gemeinschaft "Zwölf Stämme" untersagt

"Gebot" der Glaubens­gemeinschaft zum Züchtigen der Kinder mit einer Rute rechtfertigt sofortigen Vollzug der Untersagung

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag der Glaubens­gemeinschaft "Zwölf Stämme" gegen die Untersagung der Regierung zum Betrieb einer Ergänzungsschule abgelehnt. Die Schule verfügt zum einen über keine ausgebildete Lehrkraft, zum anderen rechtfertigt ein "Gebot" der Glaubens­gemeinschaft zum Züchtigen der Kinder mit einer Rute den sofortigen Vollzug der Untersagung.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach langen Auseinandersetzungen um die Schulpflicht von Kindern der Angehörigen der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" gründeten diese im Jahr 2006 einen Verein als Träger einer Ergänzungsschule. Derartige Schulen sind nicht genehmigungspflichtig, sondern nur der Schulaufsicht anzuzeigen. Da die Schule eine ausgebildete Lehrkraft nachweisen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 13.02.2013
- Au 2 S 13.143 -

Fangen und Töten von Bibern nur bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig

Biberpopulation darf insgesamt nicht gefährdet werden

Das Fangen und Töten von Bibern ist nur dann gerechtfertigt, wenn von den Tieren erhebliche wirtschaftlichen Schäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg und gab einem Antrag der BUND Naturschutz in Bayern e.V., eine Allgemeinverfügung zum Fangen und Töten von Bibern außer Vollzug zu setzen, teilweise statt.

Im zugrunde liegenden Fall gestattete das Landratsamt Dillingen a.d. Donau mit Allgemeinverfügung vom 23. November 2012 bestimmten, von der unteren Naturschutzbehörde bestellten Personen, Biber zu fangen und zu töten. Die Gestattung ist auf den Zeitraum 1. September bis 15. März beschränkt. Sie bezieht sich auf 15 in Karten dargestellte Teilstücke von Bächen und Gräben. Zur Begründung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 23.10.2012
- Au 7 K 12.1020 -

Auswahlverfahren für Marktstände beim Augsburger Christkindlesmarkt rechtmäßig

Stadt kommt bei Auswahlsystem weiter Gestaltungsspielraum zu

Die Auswahlkriterien für die Bewertung der Bewerbungen sowie das Auswahlverfahren des Stadtrates für die Marktstände auf dem Augsburger Christkindlesmarkt sind rechtmäßig. Dies entschied das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg.

Der Augsburger Christkindlesmarkt ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Augsburg, die über die Zulassung von Betrieben zum Christkindlesmarkt entscheidet. Um ein ausgewogenes Angebot zu gewährleisten, wurde u.a. festgelegt, dass von den insgesamt 792 Frontmetern ca. 98 Frontmeter auf die Warenart "Imbiss" entfallen dürfen. Diese Warenart ist wiederum aufgeteilt in Untergruppen,... Lesen Sie mehr