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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wäscheständer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995
- 13 C 663/94 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden
Hausordnung kann allenfalls Trockenen von großer Wäsche untersagen
Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte ein Passus in der Hausordnung den Mietern einer Wohnung das Waschen und Trocknen von "großer Wäsche" in der Wohnung. In Abs. 2 Nr. 5 der Hausordnung hieß es ferner: … das Trocknen der Wäsche hat, sofern Trockenspeicher, Waschküche oder Bleiche vorhanden sind, nur dort zu erfolgen, niemals auf den Fluren, Veranden und Balkonen".Die Mieter lüfteten regelmäßig ihre benutzte Sportkleidung auf einem Wäscheständer auf dem Balkon aus. Gelegentlich hingen sie auch Kinderwäsche zum Trocknen auf. Dem Vermieter gefiel dies nicht, er sah durch die Wäsche und den Wäscheständer eine optische Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
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