die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag“ veröffentlicht wurden
Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, Beschluss vom 15.08.2008
- WPG 17/1 - 2008 -
Wahl zum Hessischen Landtag vom 27. Januar 2008 ist gültig
17 Einsprüche - u.a. gegen den Wahlcomputer - abgewiesen
Das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag hat die Wahl zum Hessischen Landtag am 27. Januar 2008 für gültig erklärt.
Das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag besteht aus den beiden höchsten Richtern des Landes Hessen, dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Reimers als Vorsitzendem, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Aumüller sowie den drei am 5. April 2008 vom Hessischen Landtag zu Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts gewählten Abgeordneten Hofmann, Schmitt und Wintermeyer, wobei der Abgeordnete Schmitt wegen Verhinderung am 15. August 2008 durch die Abgeordnete Faeser als gewähltes stellvertretendes Mitglied vertreten worden ist. Trotz seiner historisch bedingten Bezeichnung ist das Wahlprüfungsgericht kein Gericht,... Lesen Sie mehr