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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wandfarbe“ veröffentlicht wurden

Landgericht Krefeld, Urteil vom 25.08.2021
- 2 S 26/20 -

Vorliegen einer renovierten Wohnung bei Vorliegen von allenfalls Gebrauchsspuren mit Bagatellcharakter

Unrenovierter Zustand bei Bemalung einer Wand mit Dreiecken, Vorhandensein einer lila-grünen Bordüre und aufgeklebten Sternenhimmel

Eine Wohnung wird dann in einem renovierten Zustand übergeben, wenn sie allenfalls Gebrauchsspuren aufweist, die Bagatellcharakter haben. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn eine Wand mit Dreiecken bemalt, eine lila-grüne Bordüre vorhanden und auf einer Decke ein Sternenhimmel aufgeklebt ist. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019, verlangte die Vermieterin die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Die Mieter weigerten sich aber dem nachzukommen, da die Wohnung unrenoviert übergeben worden sei. So befand sich zum Zeitpunkt des Einzugs im Kinderzimmer eine lila-grüne Bordüre und ein aufgeklebter Sternenhimmel. Zudem war eine Wand im Wintergarten mit Dreiecken und der Farbe Orange bemalt. Die Mieter erhoben schließlich Klage auf Auszahlung der Mietkaution.Das Amtsgericht Krefeld gab der Klage statt. Den Mietern stehe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 03.12.2020
- 57 C 44/20 -

Ungewöhnliche Farbgestaltung bei bläulich/grüner Glitzer-Wandfarbe in gesamter Wohnung

Mieter muss Wohnung bei Auszug in dezenten Farben streichen

Sind sämtliche Wände einer Mietwohnung in bläulich/grüner Glitzer-Farbe gestrichen, so muss der Mieter bei Auszug die Wände in dezenten Farben überstreichen. Anderenfalls macht er sich schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen hatte sämtliche Wände der Wohnung mit einer bläulich/grünen Wandfarbe gestrichen. Zudem enthielt die Farbe Glitzerpartikel, wodurch die Wände bei einem bestimmte Lichteinfall ein wenig glitzerten. Bei Übergabe der Wohnung waren sämtliche Wände weiß gestrichen. Nachdem das Mietverhältnis im Februar... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 19.11.2013
- 67 S 372/13 -

Wandfarbe "Hellblau" stellt keine neutrale Farbe dar

Hellblauer Farbton begründet farbliche Einschränkung der Einrichtung

Das Streichen der Wände einer Mietwohnung in einem hellblauen Farbton im Rahmen einer Schönheitsreparatur ist unzulässig. Denn eine solche Wandfarbe schränkt die farbliche Gestaltung der Einrichtung ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Vermieter einer Wohnung verpflichtet die Wände der Wohnung zu streichen. Er wählte als Wandfarbe die Farbe Hellblau. Diese Farbe lehnten jedoch die Mieter ab. Sie wollten weiße Wände haben. Nachdem dies wiederum der Vermieter ablehnte, beauftragten die Mieter einen Maler, der die Wände in weiß strich. Nachfolgend bestand Streit, wer die dadurch... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.09.2013
- 3 C 95/13 -

Pflicht zum Überstreichen einer ungewöhnlichen Wandfarbe nach Auszug nur bei entsprechender mietvertraglicher Regelung

Freie Farbwahl während der Mietzeit

Ein Mieter hat das Recht während der Mietzeit frei darüber zu entscheiden, in welcher Farbe er seine Wände streichen möchte. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter nur dann die Beseitigung einer ungewöhnlichen Wandfarbe verlangen, wenn eine entsprechende Verpflichtung des Mieters im Mietvertrag geregelt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter behielt die Kaution ein, da seiner Meinung nach die Mieter die Wohnung in extravaganten Farben gestrichen hatten und sie dies wieder beseitigen müssten. Die Mieter weigerten sich jedoch dem nachzukommen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 21.06.2011
- 4 C 52/11 -

Recht zur Mietminderung von insgesamt 52 % bei abbröckelnder Wandfarbe, Feuchtigkeit im Raum sowie klemmender Fenster

Abblätternder Fensteranstrich rechtfertigt wegen geringer optischer Beeinträchtigung keine Mietminderung

Ein Mieter ist berechtigt, seine Miete um insgesamt 52 % zu mindern, wenn es zum Abbröckeln der Wandfarbe kommt, Feuchtigkeit in einem Zimmer auftritt und Fenster klemmen. Der abblätternde Fensteranstrich rechtfertigt aber angesichts der geringen optischen Beeinträchtigung keine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen der Mieterin und der Vermieterin einer Wohnung Streit darüber, ob die Mieterin wegen der abbröckelnden Farbe an der Unterseite des über ihr liegenden Balkons, der Feuchtigkeit in einem Hobbyraum, der abblätternden Wandfarbe, der klemmenden Fenster sowie des abblätternden Anstrichs an den Fenstern und der Balkontür ihre Miete mindern durfte.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.07.2007
- 2-11 S 125/06, 2/11 S 125/06 -

Mieter müssen Sternchentapete im Kinderzimmer bei Auszug nicht entfernen

Schlaf­zimmer­anstrich im roten Vollton muss entfernt werden

Haben die Mieter einer Wohnung während der Mietzeit im Kinderzimmer eine Sternchentapete angebracht, so sind sie beim Auszug nicht verpflichtet, diese wieder zu entfernen. Jedoch müssen sie ein im roten Vollton gemalertes Schlafzimmer in einem üblichen, neutralen Anstrich zurücklassen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die ehemaligen Mietvertragsparteien stritten sich um die Rückzahlung der von den Mietern geleisteten Mietkaution. Der Vermieter weigerte sich, einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Ihm seien nämlich wegen Maler- und Tapezierarbeiten Kosten entstanden, die er von den Mietern zurückverlangte. So habe er die Sternchentapete im Kinderzimmer... Lesen Sie mehr