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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserbehörde“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2010
- 3  K 883/09.KO -

Erhöhter Wasserverbrauch – Gebührenbescheid bei intakten Wasserzählern in unbewohntem Haus rechtskräftig

Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches nur bei defekten Wasserzählern zulässig

Ein gegenüber den Vorjahren erhöhter Wasserverbrauch in einem unbewohnten Haus, der durch einen intakten Wasserzähler festgestellt worden ist, ist regelmäßig Grundlage für einen Gebührenbescheid. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer zweier Einfamilienhäuser in Stromberg. Im Januar 2009 setzte der Wasserzweckverband Trollmühle für das Jahr 2008 Wassergebühren für die Benutzung seiner öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung in Höhe von 1.807,14 € bzw. 330,33 € fest. Hiergegen legte der Kläger fristgerecht Widerspruch ein und bat um Überprüfung der beiden Wasserzähler in den Häusern. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz kam zu dem Ergebnis, dass beide Wasserzähler nicht fehlerhaft waren. Daraufhin wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Hiergegen erhob der Kläger Klage und trug vor, ihm seien die gemessenen Verbrauchsmengen nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.12.2009
- 4 K 767/09.NW -

VG Neustadt zur Meldepflicht für Gartenbrunnen

Kostenpflichtige Anordnungen oder Verbot durch Wasserbehörde nur bei Gefährdung des Grundwassers zulässig

Wer einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies der Wasserbehörde melden. Gebühren dürfen für dieses Vorhaben jedoch nur dann erhoben werden, wenn durch die Bohrungen das Grundwasser gefährdet werden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wollte der Kläger in seinem Vorgarten in Nordrhein-Westfalen einen Brunnen bohren, um seinen Garten zu bewässern. Dies zeigte er der Wasserbehörde an, die daraufhin Vorgaben zu Bohrung und Betrieb des Brunnens anordnete und hierfür eine Gebühr forderte. Brunnen dürfen nach Ansicht der Behörde nicht ungeregelt zugelassen werden, da das Grundwasser verschmutzt werden könnte.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.02.2007
- VG 34 A 31.04  -

Berlin muss 171 Mio € an die Berliner Wasserbetriebe zahlen

Kostenberechnung für Regenentwässerung war korrekt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, an die Berliner Wasserbetriebe 171.149.407,87 Euro zuzüglich Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 zu bezahlen. Außerdem muss das Land Berlin die bisher entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von ungefähr 2,9 Mio. Euro tragen.

Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der vom Land Berlin für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierfür in Rechnung gestellten Beträge beglich dieses nur teilweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten für die Regenentwässerung der öffentlichen Straßen... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2006
- 7 C 1.06 und 7 C 6.06 -

Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Walsum zulässig

Fehlende Folgemaßnahmen werden nachträglich durch die Wasserbehörde entschieden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk Walsum weder die Stadt Voerde noch private Grundstückseigentümer im Einwirkungsbereich des Bergwerks in ihren Rechten verletzt.

Die beigeladene Deutsche Steinkohle AG baut in ihrem Bergwerk Walsum untertägig Steinkohle ab. Sie legte der beklagten Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum von 2002 bis 2019 vor. Sie beabsichtigte, Flöze in Grubenfeldern abzubauen, die unter anderem unterhalb des Gebiets der Stadt Voerde, der Grundstücke der Kläger und des Rheins liegen. Die Bergbehörde ließ den Rahmenbetriebsplan... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 08.08.2005
- 3 K 1902/04.NW -

Behörde muss sich an ihr Wort halten

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine Ufermauer nicht beseitigt werden muss, wenn die Behörde gegen andere ungenehmigte Uferbefestigungen nicht einschreitet, obwohl sie hiervon in ihrem Widerspruchsbescheid ausgegangen ist.

Die Kläger sind Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks. Sie haben die Uferböschung durch eine Mauer befestigt ohne die dafür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung. Die zuständige Wasserbehörde verlangte deshalb die Beseitigung der Mauer. Die Kläger beriefen sich im Gerichtsverfahren darauf, dass die Behörde gegen andere ungenehmigte Uferbefestigungen entlang des Bachs... Lesen Sie mehr