die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wechselsprechanlage“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2009
- 8 U 245/08 -
Bei vorhandener Wechselsprechanlage und Türspion hat ein gehbehinderter Mieter keinen Anspruch auf Installation einer Videokamera an Wohnungstür
Installation einer Videokamera stellt bauliche Veränderung im Sinne des § 554 a BGB dar
Die Installation einer Videokamera an der Wohnungstür stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht für einen gehbehinderten und bettlägerigen Mieter gemäß § 554 a BGB nicht, wenn sein Bedürfnis nach Kontaktaufnahme durch eine Wechselsprechanlage am Bett und einem Türspion sichergestellt werden kann. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall installierte ein gehbehinderter und bettlägeriger Mieter einer Wohnung an seiner Wohnungstür eine Videokamera. Er hielt dies für nötig, um sich ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, wer an der Tür steht. Nach eigenen Angaben brauchte der Mieter etwa zwei Minuten, um zur Tür zu gehen und durch den Türspion zu schauen. Die Vermieterin war jedoch mit der Videokamera nicht einverstanden und klagte auf Beseitigung.Das Kammergericht entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der Videokamera... Lesen Sie mehr
Landgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012
- 1 T 16/12 -
Defekte Wechselsprech- und Klingelanlage begründet Recht des Mieters einer Dachgeschosswohnung zur Mietminderung von 5 %
Beeinträchtigung der Zugangsgewährleistung und -kontrolle
Funktioniert die Wechsel- und Klingelanlage nicht, so kann der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete um 5 % mindern. Denn der Defekt führt zu einer Beeinträchtigung der Zugangsgewährleistung und -kontrolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Dachgeschosswohnung wegen der nicht funktionierenden Wechselsprech- und Klingelanlage seine Miete mindern durfte oder nicht.Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete um 5 % der Bruttokaltmiete... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 30.09.1998
- 41 C 183/98 -
Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage berechtigt zur Mietminderung
10 % Mietminderung bei gleichzeitigem Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage
Fällt die Wechselsprechanlage oder die Klingelanlage aus, so liegt ein Mietmangel vor. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Haus die Wechselsprechanlage für ca. 1 Monat ausgefallen. Der Mieter hatte eine Mietminderung von 10 % vorgenommen.Das Amtsgericht Rostock stellte fest, dass dies eine Mietmangel darstellt. Allerdings liege nur ein leichter Mietmangel vor. Eine Mietminderung in Höhe von 5 % sei angemessen und ausreichend.Eine Mietminderung... Lesen Sie mehr