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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.08.2021
- 9 A 1635/18.Z -
Lärm aufgrund wendender U-Bahn-Züge ist immissionsschutzrechtlich privilegiert
Kein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm
Der Lärm, der von auf Wendegleisen befindlichen U-Bahn-Zügen ausgeht, ist immissionsschutzrechtlich privilegiert. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm. Ein Unterlassungsanspruch kann sich aber aus §§ 1004, 906 BGB ergeben. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines Wohnhauses im Jahr 2014 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gegen die Betreiberin der Frankfurter U-Bahn auf Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm. Er wendete sich gegen von haltenden U-Bahnzügen ausgehenden Lärm. Vor seinem Wohnhaus befand sich ein Wendegleis, auf dem die Züge bis zur fahrplanmäßigen Weiterfahrt in die entgegengesetzte Richtung bis zu 25 Minuten warteten. Währenddessen blieben die Züge, insbesondere die Klimaanlage bzw. die Heizung, in Betrieb.Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage hinsichtlich der von den Klimaanlagen der wartenden... Lesen Sie mehr
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