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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werklieferungsvertrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.01.2001
- 6 U 57/00 -

Garde-Faschingskostüme müssen passen

Zur Rückabwicklung des Kaufes von Garde-Faschingskostümen wegen Mängeln

Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen. Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.

Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde von der Beklagten angemessen einkleiden lassen. Die nahm daraufhin an den 17 Damen Maß und lieferte die Gewänder gegen einen „Werklohn“ von knapp 12.000,- DM. Doch als es an die Kostümprobe ging, stellte sich bei den jecken Damen Katzenjammer ein: die neuen Kleider passten nicht. Da der Fasching vor der Tür stand, forderten die vereinten Närrinen und Narrhallesen die Schneiderin auf, die Mängel zu beseitigen. Als eine Nachbesserung unterblieb, nahm man selbst notdürftige Änderungen vor, um faschingsgerecht gewandet auftreten zu können – verlangte aber anschließend Geld gegen Ware zurück. Die Beklagte... Lesen Sie mehr