die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wesentliche Änderung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 29.11.2019
- 18 C 1936/18 -
Änderungsvorbehalt in AGB wirksam: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für "Klassik-Reise" bei Besetzungänderung von Opernaufführung
Besetzung bei Opernaufführung stellt keine wesentliche Reiseleistung dar
Ein Reiseveranstalter, der eine "Klassik-Reise" mit Besuchen von Konzerten und/oder Opernveranstaltungen anbietet, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbaren, dass eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten berechtigt. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und verwies darauf, dass ein Änderungsvorbehalt bei der Besetzung dem Vertragspartner bei einem qualifizierten Ersatz zumutbar ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls verlangten mit ihrer Klage die Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Die Kläger buchten bei einem Reiseveranstalter eine Klassik-Reise in eine europäische Hauptstadt. Die Reise beinhaltete auch den Besuch von Konzerten und/oder Opernveranstaltungen. In dem mehrtägigen Reiseprogramm war unter anderem an einem Nachmittag der Besuch einer Opernaufführung geplant. Als Besetzung war im Katalog der Beklagten eine bekannte Sopranistin benannt. Weiter war in dem Katalog der Beklagten eine Abbildung des Opernhauses sowie ein kleines Bild der Sopranistin abgedruckt.In der Reisebestätigung der Beklagten... Lesen Sie mehr
Landgericht Kleve, Urteil vom 17.08.2001
- 6 S 120/01 -
Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund Flugdurchführung mit nicht im Reisekatalog genannter Fluggesellschaft
Austausch der Fluggesellschaft stellt erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung dar
Tauscht der Reiseveranstalter die für einen Flug eingesetzte Fluggesellschaft aus, so berechtigt dies den Reisenden dann zum Rücktritt vom Reisevertrag gemäß § 651 a Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn die neue Fluggesellschaft nicht im Reisekatalog genannt war. In diesem Fall stellt der Austausch der Fluggesellschaft eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kleve hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau bei einer Reiseveranstalterin einen Urlaub auf Mallorca im Oktober 2000 gebucht. Nach dem Preis- und Informationsteil des Reisekatalogs sollte der Flug wahlweise mit der Chartergesellschaft Condor, Air Berlin oder Eurowings durchgeführt werden. Tatsächlich stand jedoch eine Maschine der spanischen Fluggesellschaft Aerobalear für den Flug... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 29.10.2010
- 2 U 6/10 -
Wesentliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform
Beweisbarkeit langfristiger Abreden und Schutz der Vertragsparteien vor unbedachter Eingehung langfristiger Bindungen soll gewährleistet werden
Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Abänderung eines Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie nicht von wesentlicher Natur sind. So muss die Bezeichnung des Mietgegenstandes in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Der mündlich vereinbarte Tausch einer Mietsache führt somit nicht zur Aufhebung eines bestehenden Vertrages und zum Abschluss eines neuen Vertrages. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
Im vorliegenden Fall stritt ein Vermieter mit seinem Mieter um die Zahlung ausstehender Monatsmieten. Der Beklagte hatte einen Mietvertrag im August 1982 über Geschäftsräume im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss abgeschlossen. Laut Vertrag war die Mietzeit bis August 1985 befristet. Eine Kündigung musste laut Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit erfolgen, da sich... Lesen Sie mehr