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Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.07.2005
- 135 C 175/04 -
Fehlendes Shampoo, fehlende Tischtennisschläger und Silberfische sind Reisemangel
Aber nicht alles, was bemängelt wird, ist ein Reisemangel
Ein Ehepaar zog mit einer langen Liste an "Reisemängeln" vor das Kölner Amtsgericht und erstritt 403,20 EUR. Zum überwiegenden Teil wies das Gericht allerdings die Klage als unbegründet ab.
Das Ehepaar hatte über Weihnachten 2003 eine All-Inclusive-Skireise in einem 4-Sterne-Hotel in Hart (Zillertal, Österreich) für 2688,- EUR gebucht. Mit einer langen Mängelliste machten sie 1.478, 40 EUR Reisepreisminderung geltend. Insgesamt sprach das Gericht 15 % Reisepreisminderung für folgende Mängel zu:In ein 3-Sterne-Hotel europäischen Standards gehöre Shampoo zur Grundausstattung im Badezimmer. Bei fehlendem Shampoo könne der Reisepreis gemindert werden. Sofern in der Hotelbeschreibung unter "Aktiv & Fun im Preis" unter anderem auch für Tischtennis geworben werde, dürfe der Reisende davon ausgehen, dass neben der Tischtennisplatte... Lesen Sie mehr
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