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Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 24.02.2021
- 3 A 1417/20 HGW -
Grundstückseigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen
Einstandspflicht wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Grundstück
Kommt es wegen wild wachsender Sträucher und Büsche auf einem Privatgrundstück zu einer Verdeckung eines Verkehrsschildes und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer die Pflanzen zurück stutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Vegetationsperiode war ein Verkehrsschild an einer öffentlichen Straße in Mecklenburg-Vorpommern durch hohe Sträucher und Büsche, die von dem benachbarten Grundstück aus in den Straßenraum hineinwuchsen, verdeckt. Die zuständige Behörde verlangte daher von der Grundstückseigentümerin im Oktober 2019 den Wildwuchs zu beseitigen. Diese hielt sich für nicht verantwortlich und erhob daher gegen den Bescheid Klage.Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied gegen die Klägern. Sie müsse den Wildwuchs beseitigen. Zwar könne der Bescheid nicht auf die Straßenreinigungssatzung... Lesen Sie mehr
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