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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „witterungsbedingte Hindernisse“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 01.07.2014
- 538 C 11519/13 und 565 C 850/14 -

Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Aus Verzögerungen des Vortags resultierende Verspätungen am Folgetag begründen keine außergewöhnlichen Umstände mehr

Passagiere deren Flüge verspätet sind, haben dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Verspätungen allein in dem wirtschaftlich ausgerichteten Planungsverhalten des Luft­fahrt­unter­nehmens begründet liegen und nicht auf außergewöhnlich Umstände zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Das Amtsgericht Hannover hatte im zugrunde liegenden Verfahren über zwei Klagen wegen Flugverspätungen zu entscheiden.In einem Fall war das Flugzeug von Köln/Bonn nach Fuerteventura am 4. März 2014 statt um 11.55 Uhr um 16.30 Uhr gestartet und um 20.14 Uhr, mit 3 Stunden 44 Minuten Verspätung gelandet. In einem anderen Fall war das gleiche Flugzeug von Fuerteventura nach Köln/Bonn am 4. März 2014 statt um 17.25 Uhr um 21.35 Uhr gestartet und um 2.20 Uhr, mit 3 Stunden 25 Minuten Verspätung gelandet.Die Parteien stritten insbesondere darüber, ob extreme Witterungsbedingungen, die am Vortag dazu führten, dass ein Flug... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 03.11.2010
- 47 C 240/10 -

Kein Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit nach Flugausfall durch Schneetreiben

Wer im Winter einen Flug bucht, der muss mit witterungsbedingten Verzögerungen oder Ausfällen rechnen

Starke Schneefälle, die zur Schließung eines Flughafens führen, gelten nicht als beherrschbares Risiko. Demnach haftet ein Reiseveranstalter auch nicht für Reiseverzögerungen, die durch derartige Ereignisse hervorgerufen werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.

Die Klägerin im vorliegenden Fall forderte Minderung und Schadensersatz wegen eines verspäteten Hinfluges zu einer Kreuzfahrtreise, die vom 21. Dezember bis 4. Januar in Südostasien stattfinden sollte. Für sie und ihren Mann hatte die Klägerin einen Reisepreis von insgesamt 8.722 Euro bezahlt. Der Hinflug war von Düsseldorf über Dubai nach Bangkok mit der Fluggesellschaft Emirates geplant,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.1982
- 5 AZR 283/80 -

Arbeitnehmer tragen Wegerisiko: Kein Lohn für Verspätungs- und Ausfallzeiten wegen Schnee und Eis

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko / Arbeitnehmer hat das Wegerisiko

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund witterungsbedingter Hindernisse auf dem Arbeitsweg nicht erbringen, so leitet sich daraus kein Anspruch auf Bezahlung der Fehlzeit ab. Der Hinderungsgrund muss in der Person selbst begründet liegen und darf nicht eine Vielzahl von Arbeitnehmern betreffen, damit ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall war Arbeitnehmer eines handwerklichen Betriebs. Seinen Arbeitsplatz erreichte er mit dem Auto. An drei aufeinander folgenden Tagen konnte der Mann seiner Arbeit nicht nachgehen, da starke Schneefälle und Schneeverwehungen die Straßen unpassierbar machten. Teilweise wurden sogar Fahrverbote für den gesamten norddeutschen Raum ausgesprochen. Nach Angaben... Lesen Sie mehr