die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsumwandlung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2018
- VIII ZR 104/17 -
Kündigungsbeschränkung gemäß § 577 a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine (beabsichtigte) Wohnungsumwandlung
BGH zur Sperrfrist nach Erwerb vermieteten Wohnraums durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Voraussetzungen der in § 577 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1a Satz 1 BGB vorgesehenen Kündigungsbeschränkung (Sperrfrist) beim Erwerb vermieteten Wohnraums durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu beschäftigen. Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass der in § 577 a BGB unter der Überschrift "Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung" vorgesehene Schutz des Mieters beim Erwerb vermieteten Wohnraums durch Personengesellschaften unabhängig davon gilt, ob Wohnungseigentum begründet werden soll.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der inzwischen über 70 Jahre alte Beklagte zu 1 hat im Jahr 1981 von der Rechtsvorgängerin der Klägerin eine Vierzimmer-Altbauwohnung in Frankfurt am Main (Westend) gemietet, die er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner Tochter bewohnt. Die Nettomiete für die 160 qm große Wohnung beläuft sich zwischenzeitlich auf 856,25 Euro monatlich.Die Klägerin ist eine aus drei Gesellschaftern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Januar 2015 als Eigentümerin und Vermieterin in den Mietvertrag eingetreten ist. Mit Schreiben vom Mai 2015 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- VIII ZR 127/08 -
Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen
Die Sperrfristen des § 577 a BGB nach einer Wohnungsumwandlung gelangen nicht zur Anwendung, wenn die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfolgt, weil die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerinnen sind seit dem 1. August 1999 Mieterinnen einer Wohnung in einem in München gelegenen Anwesen. Der vormalige Erwerber wandelte am 19. April 2002 das Anwesen in Wohnungs- und Teileigentum um. Die von den Klägerinnen gemietete Wohnung wurde am 25. Juli 2002 von der Beklagten erworben, die mit ihrer Familie in der Nachbarwohnung lebt.Mit Schreiben vom 31.... Lesen Sie mehr