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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2024
- 14 N 23.1190 -
Bayerische Wolfs- und Ausführungsverordnung unwirksam
Verordnungen aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat aufgrund des vom Landesverband Bund Naturschutz in Bayern (BUND) gestellten Normenkontrollantrags die Bayerische Wolfsverordnung vom 25. April 2023 und die Verordnung zur Ausführung der Bayerischen Wolfsverordnung vom 2. Mai 2023 für unwirksam erklärt. Demnach sind beide Verordnungen aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam: Der Freistaat Bayern hätte die von ihm anerkannten Naturschutzvereinigungen im Verordnungsverfahren beteiligen müssen.
Der Freistaat Bayern hatte in den Verfahren zum Erlass der Verordnungen von der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen - also auch von einer Beteiligung des BUND - abgesehen. Er begründete dies mit der Notwendigkeit sofortigen Handelns auch angesichts des zum 1. Mai 2023 erfolgenden Almauftriebs. Dem Erlass der Verordnungen sei eine sog. Gefahr im Verzug zugrunde gelegen, welche laut Gesetz das Absehen von der Beteiligung erlaube. Denn selbst bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen sei mit der Beteiligung ein Zeitverlust verbunden, welcher mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt von ernsten Schäden insbesondere für die Almbauern zur Folge hätte.... Lesen Sie mehr
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