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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitschaltuhr“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.1990
- 1 A 154/89 -
Polizei nimmt wegen Zeitschaltuhr Notsituation an und bricht Wohnungstür auf: Mieter muss Polizeieinsatz bezahlen
Ersatzpflicht für Aufwendungen eines Polizeieinsatzes zur Gefahrenabwehr bei einer Anscheinsgefahr
Installiert ein Mieter während seiner Abwesenheit in der Wohnung eine Zeitschaltuhr und erweckt damit den Eindruck der Anwesenheit, so muss er die Kosten für das gewaltsame Öffnen der Wohnungstür übernehmen, wenn Dritte einen Unfall annehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund seiner Abwesenheit installierte ein Mieter in seiner Wohnung eine Zeitschaltuhr an der Licht und Radio gekoppelt waren. Über seine Abwesenheit informierte er keine weiteren Bewohner des Hauses. Nach drei Wochen Abwesenheit vermutete der Hausmeister einen Unglücksfall und klingelte an der Wohnung. Da niemand öffnete, alarmierte er Polizei und Feuerwehr. Diese öffneten die Wohnungstür gewaltsam. Die Kosten des Aufbrechens sollte der Wohnungsinhaber zahlen. Dieser weigerte sich jedoch.Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Er habe die Kosten für das Aufbrechen... Lesen Sie mehr
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