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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zins-Plus-Konto“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2013
- XI ZR 431/11 -
BGH zur Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens
Kein stillschweigend geschlossener Anlageberatungsvertrag zwischen Kapitalanleger und einer Direktbank im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften
Eine Direktbank haftet nicht, wenn ein anderes anlageberatend tätiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen zwischengeschaltet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin eröffnete im Januar 2005 über die Rechtsvorgängerin der früheren Mitbeklagten (Accessio Wertpapierhandelshaus AG) bei der Beklagten ein sog. Zins-Plus-Konto. Dabei handelte es sich um ein Tagesgeldkonto mit einer jährlichen Verzinsung von 4,5 %, das zwingend mit einem Depotvertrag zur etwaigen Einbuchung von Wertpapieren verbunden war (sogenanntes Depotkonto). Die Verzinsung von 4,5 % lag deutlich über dem Marktzins. Zwischen der Accessio und der Beklagten war vereinbart, dass in ihrem Verhältnis die Beklagte lediglich den Marktzins zu zahlen hatte und die Accessio der Beklagten... Lesen Sie mehr
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