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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zinseinkünfte“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.02.2014
- VIII R 25/12 -
Schneeballsystem: Auch Zinsgutschriften oder Wiederanlage fälliger Zinsbeträge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem so genannten Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, vielmehr können auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge zu solchen Einkünften führen.
Der Streitfall betraf einen Anleger, der hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen hatte. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, sodass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Anleger steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.2012
- BVerwG 5 C 10.11 -
Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind bei Wohngeldberechnung als Einkommen zu berücksichtigen
Der Einkommensteuer unterfallende Einkünfte sind bei Berechnung von Wohngeld anzurechnen
Bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, sind dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 698 Euro erhält, beantragte bei der Beklagten die Gewährung von Wohngeld. Diese lehnte den Antrag unter Hinweis darauf ab, dass der Kläger wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld in Höhe von 107.500 Euro erhalten habe.Der hiergegen erhobenen Klage haben... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 03.02.2009
- S 23 AS 2/08 -
Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Hartz IV-Leistungen anrechnungsfrei
Schmerzengeld darf nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angerechnet werden
Schmerzensgeld wegen eines Unfallschadens und die darauf gezahlten Zinsen sind bei Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV-Leistungen) nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd anzurechnen.
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Aachen gab Klägern recht, die sich dagegen wehrten, dass die zuständige ARGE ihre Zinseinkünfte von jährlich über 3000,- € aus der Anlage eines Schmerzensgeldbetrages von 132.500,- € als Einkommen bewertete und die Leistungen entsprechend minderte.Das Schmerzensgeld diene dem Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2008
- 2 BvL 14/05 -
Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz an das Bundesverfassungsgericht ist unzulässig
Gericht hat sich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz als unzulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Zinsurteil" von 1991 festgestellt, dass bei der Besteuerung von Zinseinkünften seit dem Veranlagungszeitraum 1981 ein strukturelles Vollzugsdefizit bestand und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1. Januar 1993 durch hinreichende gesetzliche Vorkehrungen die Besteuerungsgleichheit zu gewährleisten. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 22.09.2005
- 10 K 1880/05 -
Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften in den Jahren 2000 bis 2002
Das Finanzgericht Köln hat Bedenken, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat die Vorschrift des § 20 EStG in der für diese Jahre maßgeblichen Fassung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Der Kläger des Verfahrens hatte als steuerehrlicher Kapitalanleger Anstoß daran genommen, dass er seine Kapitaleinkünfte voll versteuern musste, während steuerunehrliche Kapitalanleger, die von dem im Dezember 2003 erlassenen "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefreiungserklärungsgesetz)" Gebrauch machten, weniger Steuern auf ihre nacherklärten Einnahmen zahlen müssten.... Lesen Sie mehr
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