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Montag, 25. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zulässigkeitsregeln“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.07.2022
- 26 W 4/22 -

Faxübermittlung durch Rechtsanwälte wahrt keine Fristen mehr

Elektronische Übermittlung der Dokumente stellt Zulässigkeits­voraussetzung dar

Seit dem 1.1.2022 müssen Anwälte ihre Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdeführer war vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden, den Erben einer ungeteilten Erbengemeinschaft Auskunft zu erteilen. Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen war, beantragte die Beschwerdegegnerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Landgericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld i.H.v. € 1.000,00. Mit per Fax und Brief eingereichtem Anwaltsschriftsatz erhob der Beschwerdeführer hiergegen sofortige Beschwerde.Das OLG hat die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen, da sie nicht fristgerecht eingelegt worden sei. Die per Telefax und einfachem Brief eingelegte sofortige Beschwerde konnte... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2013
- C-583/11 P -

Handel mit Robbenerzeugnissen mit wenigen Ausnahmen verboten

Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur gestattet, wenn sie aus einer Jagd stammen und zum Lebensunterhalt beitragen

Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen. Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten weniger strengen Zulässigkeitsregeln gelten nicht für Gesetzgebungsakte.

Nach der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen (Grundverordnung, Nr. 1007/2009) ist das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur in Fällen gestattet, in denen sie aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Lebensunterhalt beiträgt. Da sie sich dadurch in ihren wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt... Lesen Sie mehr



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