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Landgericht Münster, Urteil vom 16.09.2020
- 01 S 53/20 -
Messie-Syndrom: Zustellen der Wohnung rechtfertigt ohne konkrete Gefährdung oder Störung keine Kündigung des Mietverhältnisses
Abstrakte Gefährlichkeit durch Wohnnutzung begründet kein Kündigungsrecht
Das Zustellen einer Wohnung durch den Mieter rechtfertigt ohne Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung nicht die Kündigung des Mietverhältnisses. Allein die in jeder Wohnnutzung liegende abstrakte Gefahr einer Schädigung begründet kein Kündigungsrecht. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Modernisierungsmaßnahmen in einer Wohnung in Münster wurde im Jahr 2016 zufällig festgestellt, dass die Mieterin ihre Wohnung mit Altpapier, Textilien und Erinnerungsstücken zugestellt hat. Sie erhielt aufgrund dessen zunächst Ende des Jahres 2018 eine Abmahnung. Schließlich wurde sie im April 2019 gekündigt. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Münster gab der Räumungsklage statt. Zwar habe ein Sachverständigengutachten ergeben, so das Gericht, dass eine konkrete Gefährdung... Lesen Sie mehr
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