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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2020
- 4 U 46/19 -
Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam
GDL muss 170.000 Euro an ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden zahlen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zur Zahlung von knapp 170.000,00 € an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden verurteilt. Nach einer wirksamen Amtsenthebung sei der daneben bestehende Dienstvertrag nicht wirksam gekündigt worden. Es fehle sowohl an einer rechtzeitig von dem hierfür zuständigen Hauptvorstand ausgesprochenen Kündigungserklärung als auch an einem wichtigen Grund für die Kündigung, begründete das OLG das Urteil.
Der Kläger war stellvertretender Bundesvorsitzender der beklagten GDL. Er begehrt u.a. Vergütung für die Jahre 2013-2017. Der Kläger war seit 2008 bei der Beklagten tätig und im Mai 2012 zum weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Beklagten gewählt worden. Zugleich beschloss der Hauptvorstand der Beklagten den Abschluss von Dienstverhältnissen vom 01.06.2012 bis 31.12.2017 für den geschäftsführenden Vorstand. Vergleichbar etwa einem Geschäftsführer einer GmbH bestand für den Kläger damit zum einen eine Amtsbeziehung zur Beklagten und zum anderen ein Dienstvertrag.Nachfolgend kam es innerhalb des geschäftsführenden Vorstands... Lesen Sie mehr
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