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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderlärm“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2021
- 1 ME 42/21 -
Kita mit Kapazität von bis zu 95 Kindern bei ausreichenden Stellplätzen in allgemeinem Wohngebiet zulässig
Keine unzumutbare Verkehrsbeeinträchtigung
Eine Kindertageseinrichtung mit einer Kapazität von bis zu 95 Kindern ist in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig, wenn ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Eine unzumutbare Verkehrsbeeinträchtigung liegt dann nicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging in Niedersachsen im Jahr 2021 der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte vor. Die Kita sollte in einem allgemeinen Wohngebiet liegen und bis zu 95 Kinder aufnehmen können. Durch mehrere Maßnahmen war zudem sichergestellt, dass bis zu 40 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsarm vorhanden sein sollten. Der Grundstückseigentümer sah dennoch die Gefahr einer unzumutbaren Verkehrsbeeinträchtigung. Es sei nicht nur mit dem An- und Abfahrtsverkehr der Eltern zu rechnen, sondern auch mit zusätzlichem Lieferverkehr für die Versorgung der Kinder und An- und Abfahrten der Betreuer.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2021
- 65 S 104/21 -
Fristlose Kündigung wegen ständigen Kinderlärms zur nächtlichen Ruhezeit
Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos
Kommt es in den nächtlichen Ruhezeiten wiederholt zu Kinderlärm, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen Oktober 2018 bis März 2019 haben die Mieter einer Wohnung in Berlin den Hausfrieden nachhaltig durch Lärmbelästigungen gestört. Es kam durch die Kinder der Mieter zu lauten Streitereien, Geschrei, Gebrüll und Türenknallen in den nächtlichen Ruhezeiten ab 22 Uhr. Da wiederholte Abmahnungen zu keiner Besserung der Situation führte,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2021
- VIII ZR 134/20 -
BGH: Vermieter muss bei Kündigung wegen Lärms nicht zu dessen Ursache und Person des Verursachers vortragen
Genaue Beschreibung nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit des Lärms sowie Lärmprotokoll genügt
Klagt ein Vermieter auf Räumung einer Wohnung wegen Lärmstörung, so kommt er seiner Pflicht zur Begründung der Klage dadurch nach, dass er den Lärm nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreibt und ein Lärmprotokoll vorlegt. Ein Vortrag zur Ursache des Lärms und der Person des Verursachers ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung in Köln hat im Juni 2017 eine ordentliche Kündigung und im September 2017 eine fristlose Kündigung wegen Ruhestörung ausgesprochen. Nachbarn berichteten, dass es teilweise bis Mitternacht zu lautem Schreien, Stampfen, Türenschlagen, Rücken von Möbeln und Poltern gekommen sei. In der Wohnung lebte ein Paar zusammen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 10.06.2020
- 47 C 278/19 -
Kinderlärm in Form von Herumkrakeelen während Mahlzeit stellt kein Reisemangel dar
Vorliegen eines hinzunehmenden kindlichen sozial adäquaten Verhaltens
Herumkrakeelen von Kindern während der Mahlzeit stellt keinen Reisemangel dar. Vielmehr liegt darin ein hinzunehmendes kindliches sozial adäquates Verhalten. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar unternahm im Juli und August 2019 eine Donau-Kreuzfahrt. Mit der Behauptung von Kinderlärm betroffen worden zu sein, beanspruchten sie anschließend von der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung. Führten sie zunächst aus, durch ein über ihre Kabine ständig sehr aktiv herumlaufendes Kind in keiner Weise Ruhe gefunden zu... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2019
- V ZR 203/18 -
Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums in Wohnungs- und Teileigentumsanlage zulässig
Kinderlärm steht unter besonderem Toleranzgebot
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Mitglieder einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft in einer deutschen Großstadt. Ihre Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss. Der Beklagte - ein eingetragener Verein - ist Mieter einer unmittelbar darunter im Erdgeschoss belegenen Teileigentumseinheit, die nach der Teilungserklärung aus dem Jahr 1987 als "Laden mit Lager"... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2017
- 283 C 1132/17 -
Kinderlärm ist als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen
Nachbarklage auf Unterlassung von Ruhestörungen erfolglos
Das Amtsgericht München hat die Klage von Nachbarn auf Unterlassung von Ruhestörungen abgewiesen und darauf hingewiesen, dass "Gepolter" und "Getrampel" von Kindern aus der darüber liegenden Wohnung hinzunehmen ist.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Falls leben in München-Hasenbergl in einer Mietwohnung direkt unter der Wohnung des beklagten Ehepaares mit deren 14 und 16 Jahre alten Kindern. Das Mietshaus wurde 1962 in massiver Bauweise errichtet. Die Kläger trugen vor, dass die Beklagten laute Geräusche verursachten, die in ihrer Wohnung hörbar seien. Die Beklagten oder deren Kinder... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2019
- 63 S 303/17 -
Wohnungsmieter muss gelegentlichen intensiven Kinderlärm aus Nachbarwohnung hinnehmen
Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar
Kommt es aus einer Nachbarwohnung gelegentlich zu intensivem Kinderlärm, so muss dies der Wohnungsmieter hinnehmen. Sozialadäquater Kinderlärm stellt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Altbauwohnung im Jahr 2015 gegen ihre Vermieterin auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Miete, Beseitigung lärmbedingter Störungen und Feststellung einer Mietminderung. Hintergrund dessen war von der Wohnung über ihr ausgehender Kinderlärm. Die Nachbarn hatten vier Kinder, wodurch es manchmal zu intensivem Lärm in Form von... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 04.05.2017
- 281 C 17481/16 -
Anwohner müssen Kinderlärm aus Nachbarwohnungen nur begrenzt hinnehmen
Über das Maß an lebhaften Lebensäußerungen von Kindern hinausgehender Lärm muss nicht geduldet werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Nachbarn den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm nicht grenzenlos hinnehmen müssen.
Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines achtstöckigen Hochhauses im Münchner Osten mit vier bis fünf Wohnungen pro Stockwerk. Eine dieser Wohnungen mit drei Zimmern wird seit sechs Jahren an die Beklagten, ein 41 und 29 jähriges Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von vier und sieben Jahren, vermietet. Die Hausordnung sieht Ruhezeiten von... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.08.2017
- VIII ZR 226/16 -
BGH: Kinderlärm aus Nachbarwohnung muss nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von Mitmietern hingenommen werden
Lediglich üblicher Kinderlärm ist als sozialüblich hinzunehmen
Zwar ist üblicher Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung von Mitmietern als sozialüblich hinzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Kinderlärm in jeglicher Form, Dauer und Intensität geduldet werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Tiergarten beschwerte sich über erheblichen Kinderlärm aus der Wohnung über ihr. Sie führte mit Hilfe eines Lärmprotokolls an, dass es fast täglich, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zu Ruhezeiten, zu massiven Lärmstörungen durch heftiges Stampfen, Springen, Poltern und durch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.1995
- 47 C 1789/95 -
Vermieter darf sich Kinderlärm nicht durch eigene Lärmstörung erwehren
Mieter steht Unterlassungsanspruch aufgrund Besitzstörung zu
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einer Störung durch Kinderlärm mit Hilfe einer eigenen Lärmstörung zu begegnen. Darin ist eine eigene verbotene Eigenmacht zu sehen. Der Mieter kann daher Unterlassung wegen einer Besitzstörung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter fühlte sich im Oktober 1995 durch seine über ihn wohnenden Mieter in seiner Ruhe gestört. Der Vermieter behauptete, dass ständig erheblicher Kinderlärm aus der Wohnung gedrungen sei. Um dies zu unterbinden, schlug er an vier Tagen wiederholt bis zu 7 Minuten lang an einen Heizkörper bzw. dem Heizungsrohr in seiner Wohnung. Davon... Lesen Sie mehr
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