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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 06.08.2010
- 216 C 111/10 -
Abfotografieren von Belegen zur Betriebskostenabrechnung für Wohnungsmieter zumutbar
Vermieter muss keine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien schaffen
Es ist einem Wohnungsmieter zumutbar, dass er die Belege zu einer Betriebskostenabrechnung mit einer einfachen Digitalkamera abfotografiert. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien zu schaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Jahr 2010 darüber entscheiden, ob die Weigerung einer Vermieterin, einen Wohnungsmieter das Anfertigen von Fotokopien von Belegen zu einer
Abfotografieren von Belegen zur Betriebskostenabrechnung für Wohnungsmieter zumutbar
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen den Mieter. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 1205 GE 2010, 1205
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Dokument-Nr. 25469
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