wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.2/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007
10 C 3/07 -

Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindern

Tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in das 6. Stockwerk ist beschwerlich

Muss ein Mieter aus dem 6. Obergeschoss über einen längeren Zeitraum Treppen steigen, weil der Lift nicht funktioniert, so kann er die Miete um 15 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Hochhaus der Fahrstuhl in der Zeit vom 16.5. bis 31.5.2006 nicht benutzbar. Der im 6. OG wohnende Mieter musste Treppen steigen, um seine Wohnung erreichen zu können.

Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung

Der Fahrstuhlausfall stelle eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs dar, stellte das Amtsgericht Berlin-Mitte fest. Eine Minderung von 15 % der Bruttomiete sei hier gerechtfertigt.

Beschwerliches tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in die 6. Etage

Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für einen Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache. Insoweit sei eine Mietminderung von 15 % angemessen aber auch erforderlich (vgl. AG Charlottenburg, Urteil v. 15.12.1989 - 2 C 484/89 = GE 1990,423 10 % Minderung für Wohnung im 4.OG).

Nicht 1 % Minderung pro Stockwerk

Eine Bemessung des zu gewährenden Minderungssatzes prozentual entsprechend der Höhe des Stockwerkes werde der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht gerecht, führte das AG weiter aus. Die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Aufzugausfall sei um so höher, je höher gelegen die Wohnung ist. Eine Erhöhung des Prozentsatzes um jeweils nur ein Prozent werde der Einschränkung der Nutzbarkeit der Mietsache nicht in ausreichendem Maße gerecht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: ra-online, AG Berlin-Mitte (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13166 Dokument-Nr. 13166

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13166

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.2 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?