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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 04.11.2004
- 105 C 3123/03 -
Unfall wegen Handybenutzung: Fahrer verliert Versicherungsschutz
Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Auto kann teuer werden. Ein Fahrer, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und einen Unfall verursacht, verliert den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall durchfuhr ein Autofahrer eine Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit. Dabei lenkte er das
Grobe Fahrlässigkeit
Das Lenken eines Fahrzeugs mit einer Hand im Kurvenbereich sei grob fehlerhaft, so das Gericht. Ferner sei das
Kein Versicherungsschutz
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage des Fahrers gegen die Versicherung ab. Der Fahrer genieße keinen Versicherungsschutz für diesen Unfall.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2005
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 355
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