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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 04.11.2004
105 C 3123/03 -

Unfall wegen Handybenutzung: Fahrer verliert Versicherungsschutz

Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Auto kann teuer werden. Ein Fahrer, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und einen Unfall verursacht, verliert den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall durchfuhr ein Autofahrer eine Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit. Dabei lenkte er das Auto nur mit einer Hand. Mit der anderen Hand hielt er sein Handy. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Von seiner Vollkaskoversicherung verlangte er 4830,- EUR Schadensersatz. Diese verweigerte dem Fahrer die Erstattung des Schadens.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Lenken eines Fahrzeugs mit einer Hand im Kurvenbereich sei grob fehlerhaft, so das Gericht. Ferner sei das Telefonieren mit dem Handy bei hoher Geschwindigkeit grob fahrlässig. Die Fahrweise sei in besonderem Maße leichtsinnig und rücksichtslos gewesen.

Kein Versicherungsschutz

Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage des Fahrers gegen die Versicherung ab. Der Fahrer genieße keinen Versicherungsschutz für diesen Unfall.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2005
Quelle: ra-online (pt)

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