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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -
Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen
Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instandsetzungsanspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von
Anspruch auf Instandsetzung der Entwässerung
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Veränderte Umweltbedingungen begründen nachträglichen Mietmangel
Zwar war die Mietsache bei Anmietung nicht mit Rückstausicherungen ausgerüstet und ein Vermieter sei grundsätzlich nicht zu einer Modernisierung der Mietsache verpflichtet, so das Amtsgericht. Jedoch sei zu beachten, dass in Berlin vermehrt mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2021
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2020, 782/rb)
- Bei nur im Sommer und nur kurzfristig auftretender Stauung von Regenwasser auf dem Balkon besteht kein Recht zur Mietminderung
(Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 04.11.2014
[Aktenzeichen: 170 C 9129/12]) - Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
[Aktenzeichen: 226 C 211/18])
Jahrgang: 2020, Seite: 782 WuM 2020, 782
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Dokument-Nr. 29783
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