wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
27 C 21/20 -

Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instand­setzungs­anspruch

Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen

Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instand­setzungs­anspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von der Vermieterin Rückstausicherungen zu ergreifen. Da diese dem nicht nachkam, erhob die Mieterin Klage.

Anspruch auf Instandsetzung der Entwässerung

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Instandsetzung der Entwässerung dergestalt zu, dass nicht mehr regelmäßig damit zu rechnen ist, dass bei Starkregen durch die Entwässerungseinrichtungen auf Fußbodenhöhe Abwasser in die Wohnung eindringt.

Veränderte Umweltbedingungen begründen nachträglichen Mietmangel

Zwar war die Mietsache bei Anmietung nicht mit Rückstausicherungen ausgerüstet und ein Vermieter sei grundsätzlich nicht zu einer Modernisierung der Mietsache verpflichtet, so das Amtsgericht. Jedoch sei zu beachten, dass in Berlin vermehrt mit Starkregen zu rechnen sei. Somit bestehe die konkrete Gefahr, dass sich Wassereinbrüche wiederholen. Unter diesen Umständen sei aufgrund der veränderten Umweltbedingungen ein nachträglicher Mietmangel entstanden. Der Mieter einer Altbauwohnung könne erwarten, dass sie zumindest einen Mindeststandard aufweist, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht. Dazu zähle auch, dass es nicht regelmäßig zu Wassereinbrüchen kommt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2021
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2020, 782/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 782
WuM 2020, 782

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29783 Dokument-Nr. 29783

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?