wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „starker Regen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2021
- 1 ME 100/21 -

Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts nicht Vorsorge für extrem seltene Stark­regen­ereignisse treffen

Ausnahme bei gezielter Ableitung von Niederschlagswasser auf Nachbargrundstück oder Eintritt von erheblichen Schäden

Ein Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts keine Vorsorge dafür treffen, dass bei extrem seltenen Stark­regen­ereignissen kein Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück fließt. Eine Ausnahme besteht, wenn gezielt Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird oder erhebliche Schäden zu befürchten sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die Eigentümer von drei Grundstücken im Jahr 2021 beim Verwaltungsgericht Hannover Eilrechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Sie befürchteten eine Verschlechterung der Entwässerungssituation bei Starkregenereignissen und verlangten daher Schutzkonzepte. Das Verwaltungsgericht sah keine drohende unzumutbare Überschwemmung der Grundstücke bei Starkregen und wies den Antrag daher zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Grundstückseigentümer.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zwar reichen die Entwässerungseinrichtungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -

Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instand­setzungs­anspruch

Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen

Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instand­setzungs­anspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.11.2016
- 20 U 19/16 -

Versicherungsschutz durch Teil­kasko­versicherung trotz Starts des Motors nach Überschwemmung

Kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

Wird ein Fahrzeug unverschuldet überschwemmt, so besteht auch dann Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung, wenn der Motor nach der Überschwemmung nochmals gestartet wird. Ein grob fahrlässiges Verhalten ist in dem versuchten Start des Motors nicht zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Kastenwagen am Pfingstmontagabend des Jahres 2014 im Bereich einer Unterführung in kürzester Zeit von Wasser umschlossen. Hintergrund dessen war ein Sturm mit Starkregen. Der Fahrer des Wagens musste verkehrsbedingt in der Unterführung halten. Da er das Fahrzeug nicht in Sicherheit bringen konnte, drang Wasser in den Motor, wodurch er beschädigt... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015
- 9 S 204/14 -

Teil­kasko­versicherung muss für Über­schwem­mungs­schaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen

Kein Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund Ausweichbewegung

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Über­schwem­mungs­schaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 befuhr der Fahrer eines Pkw die Autobahn 40. Aufgrund des herrschenden Starkregens bildete sich auf einem Teil der A 40 über die gesamte Fahrbahnbreite eine tiefe Wasserfläche. Der Autofahrer erkannte zwar die Wasserfläche, fuhr aber dennoch hinein. Dadurch kam es zu einem Wassereintritt in den Motorraum und im Bereich der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2013
- III ZR 113/13 -

Land Nordrhein-Westfalen haftet für Über­schwemmungs­schaden aufgrund übergelaufenen Ableitungsgrabens

Verkehrs­sicherungs­pflichtiges Land unterließ ausreichende Dimensionierung des Grabens

Sorgt der Verkehrs­sicherungs­pflichtige nicht für eine ausreichende Dimensionierung eines Ableitungsgrabens und kommt es daher wegen eines Starkregens zu einer Überschwemmung eines angrenzenden Grundstücks, so haftet dafür der Verkehrs­sicherungs­pflichtige. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines außergewöhnlich starken Regens im August 2007 trat das Wasser aus einem Ableitungsgraben, so dass ein angrenzendes Grundstück mit schlammigen Wasser überschwemmt wurde und zwei PKW beschädigt wurden. Sowohl das Grundstück als auch der Ableitungsgraben lagen direkt an einer Autobahn. Der Ableitungsgraben war eine Verlängerung... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Coburg, Urteil vom 12.06.2012
- 23 O 119/11 -

Gemeinde bei Unfall durch angehobenen Gullydeckel zum Schadensersatz verpflichtet

Geschädigter muss behauptete Schäden jedoch nachweisen können

Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schritt­geschwindig­keit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein Gullydeckel war durch den Regen aus der Verankerung gedrückt worden. Der Kläger behauptete, dass er dabei in einen fast offenen Kanalschacht gefahren sei. Er habe wegen des auf der Straße stehenden Wassers auch nicht erkennen können, dass der Kanalschacht... Lesen Sie mehr