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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.01.2019
- 13 C 152/18 -
Steigerung der Grünpflegekosten von 62 % gegenüber Vorjahr führt ohne Belegeinsicht nicht zur Unzulässigkeit der Umlage
Belegeinsicht kann Kostensteigerung erklären
Allein der Umstand, dass die Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt nicht dazu, dass der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf. Vielmehr muss der Mieter zunächst die Belege einsehen, welche die Kostensteigerung erklären können. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Wohnung in Berlin die
Kein Anspruch auf Auszahlung weiteren Guthabens
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf Auszahlung eines weiteren Guthabens aus der
Fehlende Reaktion auf Aufforderung zur Belegeinsicht rechtfertigt keine Klageerhebung
Zudem verwies das Amtsgericht darauf, dass allein die fehlende Reaktion auf die Aufforderung eines Mieters zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (zt/GE 2019, 326/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 326 GE 2019, 326
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Dokument-Nr. 27324
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