Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 27.01.2022
- 13 C 29/21 -
Klimaanlage in Wohnung ist als Zubehör als mitvermietet anzusehen
Anspruch des Mieters auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands
Eine in einer Wohnung befindliche Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen. Für den Mieter besteht daher gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 mietete eine Frau eine Dachgeschosswohnung in Berlin an. Diese verfügte unter anderem über eine
Anspruch auf Herausgabe der Fernbedienung
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands der
Kein Ausschluss der Nutzung der Klimaanlage
Nach Auffassung des Amtsgerichts ergebe sich ein
Frage der Üblichkeit einer Klimaanlage unerheblich
Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts zudem unerheblich, wie üblich eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2022, 1009/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1009 GE 2022, 1009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32323
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32323
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.