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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.02.1994
- 8 C 731/93 -
Vermieter kann Beseitigung einer therapeutischen Katze nicht verlangen
Verschlechterung des Gesundheitszustands des in der Wohnung lebenden Kindes war zu befürchten
Dient die Katzenhaltung therapeutischen Zwecken und würde die Beseitigung der Kate zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des in der Wohnung lebenden Kindes führen, kann der Vermieter nicht die Beseitigung der Katze verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Vermieter konnte nicht Beseitigung der Katze verlangen
Aus Sicht des Amtsgerichts habe der
Das Urteil ist aus dem Jahr 1994 und erscheint im Rahmen der Reihe "Weltkatzentag 2013"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (WuM 1994, 323/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 323 WuM 1994, 323
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Dokument-Nr. 16431
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