wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 12.11.2021
31 C 264/17 -

Haftung des Schornsteinfegers für starke Ruß- und Rauchentwicklung wegen unzureichender Kehrung des Schornsteins

Unzulässigkeit der Teilausführung von Arbeiten durch Kunden

Kommt es wegen der unzureichenden Kehrung des Schornsteins zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung, haftet dafür der Schornsteinfeger. Die Teilausführung von Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Kehrung des Schornsteins durch Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers kam es im Februar 2016 in einem Wohnhaus in Brandenburg zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung. Der Hauseigentümer verfügte über eine zentrale Heizungsanlage mit einem Holzvergaser-Kessel. Für den Schaden machte der Hauseigentümer den Schornsteinfeger verantwortlich und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 3.500 €.

Anspruch auf Schadenserdsatz wegen unsachgemäßer Kehrung des Schornsteins

Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Denn die Mitarbeiter des Beklagten haben eine Pflichtverletzung begangen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Ruß-Schaden beim Kläger durch eine unsachgemäßes Kehren des Schornsteins verursacht worden sei. So sei weder die Kehrrückstände entnommen noch das Verbindungsstück nach der Kehrung gereinigt worden. Diese Teilarbeiten dürfen nach dem Gesetz nicht auf den Kunden übertragen werden, da dies zu gefährlichen Betriebsstörungen führen könne.

Für Ursache des Ruß-Schadens spricht kein Anscheinsbeweis

Nach Auffassung des Amtsgerichts spreche für die Ursächlichkeit kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass dies auf die unzureichende Kehrung des Schornsteins zurückzuführen sei. Denn eine Ruß- und Rauchentwicklung sei nicht denknotwendig nur aus einer Ursache heraus möglich, sondern könne gegebenenfalls auch auf Luftdruckverhältnisse bzw. ein unsachgemäßes Heizverhalten des Nutzers zurückzuführen sein. Jedoch stelle eine Ruß-Durchstaubung zumindest ein Indiz für ein unsachgemäßes Kehren dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31304 Dokument-Nr. 31304

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31304

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?