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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 12.11.2021
- 31 C 264/17 -
Haftung des Schornsteinfegers für starke Ruß- und Rauchentwicklung wegen unzureichender Kehrung des Schornsteins
Unzulässigkeit der Teilausführung von Arbeiten durch Kunden
Kommt es wegen der unzureichenden Kehrung des Schornsteins zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung, haftet dafür der Schornsteinfeger. Die Teilausführung von Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer
Anspruch auf Schadenserdsatz wegen unsachgemäßer Kehrung des Schornsteins
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Denn die Mitarbeiter des Beklagten haben eine Pflichtverletzung begangen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Ruß-Schaden beim Kläger durch eine unsachgemäßes Kehren des Schornsteins verursacht worden sei. So sei weder die Kehrrückstände entnommen noch das Verbindungsstück nach der
Für Ursache des Ruß-Schadens spricht kein Anscheinsbeweis
Nach Auffassung des Amtsgerichts spreche für die Ursächlichkeit kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31304
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