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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 12.11.2021
- 31 C 264/17 -
Haftung des Schornsteinfegers für starke Ruß- und Rauchentwicklung wegen unzureichender Kehrung des Schornsteins
Unzulässigkeit der Teilausführung von Arbeiten durch Kunden
Kommt es wegen der unzureichenden Kehrung des Schornsteins zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung, haftet dafür der Schornsteinfeger. Die Teilausführung von Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Kehrung des Schornsteins durch Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers kam es im Februar 2016 in einem Wohnhaus in Brandenburg zu einer starken Ruß- und Rauchentwicklung. Der Hauseigentümer verfügte über eine zentrale Heizungsanlage mit einem Holzvergaser-Kessel. Für den Schaden machte der Hauseigentümer den Schornsteinfeger verantwortlich und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 3.500 €.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Denn die Mitarbeiter des Beklagten... Lesen Sie mehr
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