Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 25.04.2012
- 34 C 45/11 -
Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Selbstreparatur der Heizung nach eintägigem Heizungsausfall
Fehlender Verzug durch Vermieter und mangelnde Notwendigkeit der Heizungsreparatur
Fällt die Heizung in den Wintermonaten für einen Tag aus, so rechtfertigt dies keine Selbstreparatur der Heizung durch den Mieter. Mangels Verzug des Vermieters und fehlender Notwendigkeit zur Selbstvornahme hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 17. Dezember 2012 fiel die
Kein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied gegen die Mieter. Diese haben keinen Anspruch auf
Kein Verzug der Vermieterin
Die Vermieterin sei nicht im Verzug der Mangelbeseitigung gewesen, so das Amtsgericht. Denn dies hätte die Setzung einer angemessenen Frist vorausgesetzt. An einer solchen Fristsetzung habe es hier aber gefehlt. Vielmehr haben die Mieter vor jedweder Inverzugsetzung der Vermieterin den Reparaturauftrag erteilt.
Fehlende Notwendigkeit zur Selbstvornahme
Zwar sei es richtig, so das Amtsgericht weiter, dass ein Aufwendungsersatzanspruch auch dann besteht, wenn die Beauftragung zur Heizungsreparatur eine Notmaßnahme darstellt, die zur Wiederherstellung der Mietsache unbedingt erforderlich ist und auch keinen Aufschub duldet. Dies sei für die Reparatur einer tatsächlich ausgefallen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2013
Quelle: Amtsgericht Brandenburg an der Havel, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16898
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16898
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.