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Amtsgericht Münster, Urteil vom 30.09.2009
- 4 C 2725/09 -
Mieter darf im Notfall Reparaturfirma für defekte Heizung ohne Rücksprache mit Vermieter beauftragen
Bei Nichterreichen des Vermieters am Wochenende darf Mieter Mängelbeseitigung ausnahmsweise selbst vornehmen
Fällt bei einem Mieter an einem Wochenende im Winter die Heizung aus, kann er im Notfall auch ohne Rücksprache mit seinem Vermieter eine Reparaturfirma beauftragen. Die Kosten für die Notreparatur müssen vom Vermieter erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Die klagende
Mieterin verlangt Reparaturkosten von Vermieter erstattet
Die Firma nahm provisorische Instandsetzungsarbeiten in Höhe von rund 511 Euro vor. Zehn Tage später wurden von der Firma weitere Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 456 Euro. Die
Vermieter hält eigenmächtiges Handeln der Mieterin für ungerechtfertigt
Der
Mietsache wies Mangel auf, der von Mieterin beseitigt werden durfte
Die
Mieterin hat Anspruch auf Erstattung der unmittelbar durch Instandsetzung entstandenen Kosten
Das Gericht war daher der Auffassung, dass die Klägerin die Kosten, die zur unmittelbaren Instandsetzung im Rahmen einer
Spätere Reparaturen stellen keine unmittelbaren Maßnahmen i.S.d. § 536 a Abs. 2 Ziffer 2 BGB dar
Soweit die Klägerin darüber hinaus auch Kosten für das Tätigwerden der Firma zehn Tage später geltend mache, sei die Klage nach Ansicht des Gerichts unbegründet. Da bereits mit der ersten
Mieter darf Mängelbeseitigung nur ausnahmsweise vornehmen
Grundsätzlich müsse dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2010
Quelle: ra-online (ac)
- Mieter darf nur im Notfall Selbstbeseitigung eines Mangels in der Wohnung durchführen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 222/06]) - Garagentor marode - Mieter darf nicht einfach zur Selbsthilfe greifen
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.06.2006
[Aktenzeichen: 223 C 8/06]) - Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Selbstreparatur der Heizung nach eintägigem Heizungsausfall
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 25.04.2012
[Aktenzeichen: 34 C 45/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2009, Seite: 665 WuM 2009, 665
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Dokument-Nr. 10798
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