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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.03.2015
- 9 C 556/14 -
Privatperson steht kein Schadensersatzanspruch aufgrund Sturzes bei unnötiger Verfolgung des Unfallverursachers zu
Verletzung stellt wegen fehlender Veranlassung der Verfolgung keine unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls dar
Verfolgt eine Privatperson einen Unfallverursacher, obwohl es dazu keine Veranlassung gibt, so steht ihm kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er bei der Verfolgung stürzt und sich verletzt. Fehlt es an der Veranlassung zur Verfolgung sind die Verletzungen nicht unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 kam es zwischen einem Pkw und einem Linienbus zu einem Zusammenstoß, als der
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Bremen entschied gegen den Autofahrer. Ihm habe weder gegen das Busunternehmen noch gegen die Busfahrerin ein Anspruch auf
Keine Veranlassung zur Verfolgung
Zwar hafte der nach einem
Keine Gefahr der fehlenden Durchsetzbarkeit der Ansprüche
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe bei Unterlassen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2016
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 983/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 983 NJW-RR 2015, 983
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Dokument-Nr. 23595
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