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Amtsgericht Coburg, Urteil vom 03.06.2019
- 11 C 265/19 -
Hahn statt Huhn erworben - Rücktritt vom Kaufvertrag gerechtfertigt
AG Coburg zur Beschaffenheitsvereinbarung beim Kaufvertrag
Das Amtsgericht Coburg hat entschieden, dass ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Zwergseidenhenne rückabgewickelt werden kann, wenn sich kurze Zeit nach dem Kauf herausstellt, dass die über das Internet angebotene Henne tatsächlich ein Hahn ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte über eine Internetplattform junge Zwergseidenhennen zum Verkauf für einen Preis von 45 Euro pro Stück angeboten. Der Kläger nahm daraufhin Kontakt zur Beklagten auf und erwarb insgesamt drei Tiere. Nach etwa zwei Wochen stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei einem dieser
Hahn war wegen seiner Männlichkeit mangelhaft
Das Amtsgericht Coburg gab dem Kläger Recht. Über die Beschreibung der zum Verkauf angebotenen Tiere im Internet als "junge Zwergseidenhennen" und dem anschließenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online (pm/kg)
- Rücktritt vom Kaufertrag über ein Pferd bei Nichterfüllung der vereinbarten Beschaffenheit des Tieres möglich
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 01.02.2018
[Aktenzeichen: 1 U 51/16]) - BGH: Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 110/06 ])
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Dokument-Nr. 27621
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