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Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 05.09.2019
- 4 C 171/19 -
Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder verlangen
Vermieter zum Einbau der Rauchwarnmelder auf eigene Kosten verpflichtet
Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter selbst
Anspruch auf Kostenerstattung für beschaffte Rauchwarnmelder
Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe nach § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2020
Quelle: Amtsgericht Coesfeld, ra-online (zt/WuM 2019, 736/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 736 WuM 2019, 736
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Dokument-Nr. 28282
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