wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 16.05.2000
125 C 2314/00 -

Halteverbot: Falschparker haftet bei Verkehrsunfall mit

Unfall hätte bei Einhalten des Halteverbots vermieden werden können

Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug verbotswidrig parkt, kann hierfür nicht nur eine Geldbuße erhalten, sondern sich bei einem Unfall auch schadenersatzpflichtig machen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug verbotswidrig schräg gegenüber einer Garage abgestellt. Die Garage war nur noch unter großen Mühen und mit viel Rangieren erreichbar. Beim Rangieren beschädigte der Garageninhaber seinen Wagen erheblich.

Falschparker muss 70 % des Schadens tragen

Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass der Falschparker 70 % des Schadens zu tragen habe. Er hafte gemäß § 7 StVG sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVG. Der Beklagte (Falschparker) habe sein Fahrzeug zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich verbotswidrig geparkt, führte das Gericht aus.

Parkverstöße sind heutzutage leider eine Selbstverständlichkeit

Das Gericht bedauerte in seinen Ausführungen, dass Parkverstöße heutzutage zu einer Selbstverständlichkeit geworden seien und die schlichten Grundregeln der Straßenverkehrordnung massiv missachtet würden.

Unfall hätte vermieden werden können

Der vorliegende Fall zeige, was ein solches Verhalten zur Folge haben könne. Ohne den Verstoß gegen die straßenverkehrsordnungsrechtlichen Vorschriften wäre der Unfall nicht geschehen.

Mitschuld des Garageninhabers

Der Garageninhaber trage aber auch eine Teil der Schuld an dem Unfall. Er habe zumindest leicht schuldhaft gehandelt, weil ihm natürlich ein Befahren nur gestattet war, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.

Das Gericht hielt deshalb eine Haftungsverteilung von 30 zu 70 für angemessen. Der Garageninhaber haftet für 30 % des Schadens, der Falschparker für 70 % des Schadens.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Dortmund (vt/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11091 Dokument-Nr. 11091

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11091

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?