wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010
114 Ds 20 Js 1798/10 ? 190/10 -

Anstellungsbetrug: Rechtsanwalt erschlich sich mit frisierten Examensnoten Anstellung in renommierter Großkanzlei

32-Jähriger änderte wegen erfolgloser Bewerbungen seine Examensnote von "ausreichend" in "voll befriedigend"

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen Juristen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteilt. Der Mann hatte nach erfolglosen Bewerbungen mit der Examensnote "ausreichend" die Note kurzerhand in "voll befriedigend" geändert und daraufhin einen gutbezahlten Arbeitsplatz erhalten.

Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 32-jähriger Jurist mit seiner Examensnote "ausreichend" vergeblich in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien. Im Mai 2009 versuchte er sein Glück bei einer renommierten internationalen Großkanzlei in Düsseldorf. Da er jedoch wusste, dass er mit seinen Noten bei der Rechtsanwaltskanzlei mit einem Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro weder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen noch angestellt worden wäre, änderte er kurzerhand die Note "ausreichend" in "voll befriedigend", was bei den Juristen als Prädikatsexamen gilt. Aufgrund der vorgelegten Zeugnisse schloss die Rechtsanwaltskanzlei im Juni 2009 mit dem Angeklagten einen entsprechenden Anstellungsvertrag.

Nachwuchsanwalt wird durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffällig

Nach einigen Monaten wurde man in der Kanzlei jedoch misstrauisch, da der Nachwuchsanwalt durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffiel. Durch Nachfrage beim Prüfungsamt der Universität Rostock flog der Schwindel schließlich auf.

Kanzlei verpflichtet Examensschwindler per Aufhebungsvertrag zur Rückzahlung des bisher bezogenen Gehalts

Die Kanzlei schloss mit dem Juristen im Februar 2010 einen Aufhebungsvertrag und verpflichtet ihn, die in neun Monaten bezogenen 75.000 Euro Gehalt zurückzuzahlen.

Schwindler erhält Anstellung bei der Stadtverwaltung

Nichtsdestotrotz bewarb sich der 32-Jährige mit den gefälschten Unterlagen noch zwei weitere Male. Erfolgreich. Die Stadtverwaltung Kamp-Lindfort machte ihn zum Leiter des Personalamtes. Als sich die Staatsanwaltschaft nach drei Monaten im August 2010 bei der Stadtverwaltung meldete, wurde der Betrug jedoch auch hier aufgedeckt.

Zehn Monate Haft auf Bewährung

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Hochstapler schließlich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).

Jurist zeigt sich jetzt reumütig

Der Angeklagte zeigte sich aber laut Richter Stefan Coners einsichtig und geständig und beteuerte, sich nun nur noch mit seinem echten Zeugnis zu bewerben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10691 Dokument-Nr. 10691

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10691

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?