Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011
- 28 C 15346/10 -
AG Düsseldorf zu Gewerbeauskunft-Zentrale: Bei nicht fristgerechter Annahme des GWE-Vertragsangebots besteht kein Vertrag und keine Zahlungsverpflichtung
Kunde klagte auf Feststellung, dass kein Vertragsverhältnis aus zu spät zurückgeschicktem Eintragungsformular besteht
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 30.06.2011 auf die Klage eines Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale festgestellt, dass dieser nicht zur Bezahlung der Vertragskosten verpflichtet ist. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die das Portal gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, hatte zuvor die Bezahlung von 1.138,12 Euro brutto für den Eintrag des Unternehmens des Kunden in das Internet-Adressregister "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" verlangt. Hierzu sah sich der Kunde nicht verpflichtet, da er keinen Vertrag hatte abschließen wollen.
Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kunden Recht, weil es keinen wirksamen
Formular erst nach Fristablauf gefaxt: Angebot der Gewerbeauskunft-Zentrale erloschen
Dadurch, dass der Kunde die Annahmefrist nicht eingehalten hat, ist das Vertragsangebot gemäß § 146 BGB erloschen. Die Übersendung des Faxes war damit ein neues Vertragsangebot des Kunden, das jedoch von der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht beantwortet und damit nicht angenommen wurde. Sie hätte das Angebot bis zu dem Zeitpunkt annehmen müssen, in welchem eine Antwort erwartet werden durfte.
Eintragungsformular vermittelt Eindruck besonderer Eilbedürftigkeit
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Formular den Eindruck erweckt, dass die Annahme des Vertragsangebots besonders eilbedürftig ist. Deshalb hätte die Gewerbeauskunft-Zentrale innerhalb einer Woche auf das Fax antworten müssen. Dies tat sie jedoch nicht. Das Gericht schloss auch eine stillschweigende (konkludente) Vertragsannahme aus. Eine solche kommt nur bei einer nach außen hervortretenden eindeutigen Bestätigung des Annahmewillens in Betracht. Dies sei hier nicht der Fall.
Gewerbeauskunft-Zentrale muss Anwaltskosten des Kunden bezahlen
Das Gericht entschied ferner, dass der Kunde Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 130,50 Euro brutto gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale hat. Wird nämlich ein vermeintlicher Anspruch im Rahmen einer vorvertraglichen Beziehung der Parteien geltend gemacht, sind der zu Unrecht in Anspruch genommenen Partei die Kosten zur Abwehr des Anspruchs als Schadensersatz zu erstatten.
Gewerbeauskunft-Zentrale - Anwalt gegen GWE
www.si-recht.de/gegen_gwe
Kostenlose Erst-Information vom Anwalt.
Anwaltstipp zur Gewerbeauskunft-Zentrale
www.anwaltsregister.de/gewerbeauskunft_zentrale
Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale? Ungewollte Rechnung?
Urteile zur Gewerbeauskunft-Zentrale
www.kostenlose-urteile.de/gewerbeauskunft_zentrale
Alle derzeit verfügbaren Urteile für und gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Düsseldorf (vt/we)
- Gewerbeauskunft-Zentrale verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: 38 O 148/10]) - Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.06.2011
[Aktenzeichen: 114 C 128/11]) - Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten
(Landgericht Kleve, Urteil vom 05.02.1991
[Aktenzeichen: 6 S 285/90])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12003
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12003
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.