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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012
- 47 C 12104/12 -
Gewerbeauskunft-Zentrale unterliegt vor dem Amtsgericht Düsseldorf
Gewerbeauskunft-Zentrale hat keine finanziellen Ansprüche aus einem angeblichen Vertrag
Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die das Internetportal gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen.
Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" verschickt Briefe, die für viele Adressaten irreführend sind. Die Angeschriebenen werden aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen und das Formular zurückzufaxen. Im Kleingedruckten verbirgt sich aber ein kostenpflichtiger Vertrag.
Kostenhinweis im Kleingedruckten
Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis: "Die Vergütung der
Kläger erhebt Feststellungsklage
Ein Angeschriebener, der von der
Gewerbeauskunft-Zentrale hat keine finanziellen Ansprüche
Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kläger Recht. Es stellte in dem Urteil fest, dass die Beklagte (also die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen den Kläger (also dem Angeschriebenen) zustünden.
Insbesondere aus einem angeblichen Vertrag über die Aufnahme in eine Onlinedatenbank habe die Beklagte keine Ansprüche finanzieller Art. Das Gericht präzisierte, dass dies auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen über 569,06 Euro (für ein Jahr) bzw. 1.138,12 Euro (für 2 Jahre) gelte.
Gewerbeauskunft-Zentrale muss Kosten des Rechtsstreits bezahlen
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Gewerbeauskunft-Zentrale außerdem dazu, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dem Kläger die Kosten für den Rechtsanwalt (hier: 130,50 EUR) zu ersetzen.
Unterschiedliche Rechtsprechung
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte in einer Parallelentscheidung bereits genauso entschieden. Auch hier stellte das AG Düsseldorf fest, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale keine Ansprüche habe (vgl. Feststellungsklage: Gewerbeauskunft-Zentrale hat keinen Anspruch auf Zahlung). Eine andere Abteilung des AG Düsseldorf verurteilte einen Kunden allerdings zur Zahlung der Eintragungskosten (vgl. Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintragungskosten). Auch das Amtsgericht Köln verurteilte einen Kunden zur Zahlung (vgl. Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2013
Quelle: ra-online, AG Düsseldorf (vt/pt)
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Dokument-Nr. 15404
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